Hallo
Hab immerwieder von Laserpistolen und ihrer Anerkennung bzw nicht Anerkennng vor Gericht gehört und wollte mal folgendes Szenario in den Raum stellen, um eure Meinung dazu zu hören (Weiß eigentlich jemand, wer die Gerichtskosten in so nem Fall trägt?):
Zwei Studenten stehen an einer Kreuzung an der Ampel, die zu einem bergaufführenden Straßenabschnitt führt. Die Straße ist in beide Richtungen zweispurig. Sie fahren auf der linken Spur. Unmittelbar bevor die Ampel auf grün schaltet, biegt ein Auto von rechts kommend in die bergauf-Straße auf die rechte Spur ein. Die zwei Jungs beschleunigen und schließen schnell zu zwei vor ihnen fahrenden PKWs auf, die von links ebenfalls kurz vor grün werden der Ampel diesmal auf die linke Spur in die bergauf-Straße eingebogen sind. Am höchsten Punkt des bergauf-Abschnitts (100-150 m), wo die Straße wieder einen ebenen Verlauf annimmt, steht eine Verkehrskontrolle auf der rechten Spur. Da die Polizisten auf der rechten Spur stehen, muss das Auto von der rechten Spur auf die linke Spur ausweichen. Damit wartet der Fahrer aber, bis er nur wenig vor der Verkehrkontrolle ist, und schert vor den zwei Studenten ein, die deswegen ein längeres Bremsmanöver durchführen müssen, wodurch sie Schrittgeschwindigkeit erreichen. Dann erst erkennen die Studenten, dass es sich um eine Verkehrskontrolle handelt. Alle drei Fahrzeuge werden durchgewunken, die zuletzt fahrenden Studis aber werden rausgefischt und aufgrund einer Messung mit einer Laserpistole abgemahnt.
Wenn einige Zeit später ein Aufruf zur Stellungnahme käme, die beiden das so schilderten wie dargestellt und es in dem abschließendem Mahnbescheid wie so oft heißen würde, dass ihr Einwand aufgrund der „beweiskräftigen Aussage der Beamten“ verworfen worden wäre,
würde ich zum Anwalt gehen und klagen, da solche Laserpistolenfälle oft zu Gunsten der Fahrer entschieden wurde.
Das Problem nur sehe ich darin, dass die beiden Studis sind und wahrscheinlich kein Geld für sowas haben, auch nicht, wenn am Ende die Kosten übernommen werden würden, so müssten sie ja erstmal vorgestreckt werden. Als o ich persönlich kenn jetzt auch keine kostenlose Rechtsberatung in Berlin, die denen dabei helfen könnte, abgesehen von der studentische, die aber nur alle zwei Wochen öffnet und wahrscheinlich genau dann, wenn der Bescheid kommen würde, geschlossen hätte.
Was denkt ihr ?
MfG 
Hi,
dann sollte den Studis mal einer erklären wie gemessen wird.
Es kann in einer Entfernung zwischen etwa 40m und 1000m gemessen werden. Was das jetzt mit den rechts oder links einbiegenden Fahrzeugen zu tun hat verschließt sich mir. Was sich mir nicht verschließt das aufgeschlossen wurde. Also etwas zügiger gefahren wurde.
Zum messen reicht es wenn ein einzelnes Fahrzeug im Visier ist. Egal ob davor noch einer fährt oder nicht.
Die Stellungsnahme heißt eigentlich Anhörung, und angehört wird nur wenn es noch keine Anhörung beim Anhalten gegeben hat. Kann sein, es kommt gleich der Bußgeldbescheid.
Falls eine Anhörung kommt, kann die Messung angezweifelt werden, bringt aber nichts.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, auch die Richtigkeit der Messung bezweifelt werden. Dann entscheidet ein Richter möglicherweise unter Heranziehung eines Gutachters. Wer verliert zahlt die Zeche, einschließlich Gutachter.
Es sollten also schon handfeste Belege für eine falsche Messung vorhanden sein bevor man den Einspruch einlegt. Mal etwas gehört zu haben ist keine gute Argumentation.
Zumeist wird der Sünder mit gesenktem Haupt die Verhandlung verlassen, auch wenn man mal wieder hört das es nicht so ist. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.
Q-Gruß
hi,
kommt drauf an was für ein lasermessgerät benutzt wurde. zb muss bei dem laser gmg lti 20/20ts/km eine zuordnung genau gemacht werden, weil die reflexion zu stark ist. dass kann nur tagsüber und meist immer nur das 1. fahrzeug sein…
beim laser laveg muss generell 3 % abgezogen werden.
hauptmann
Hallo,
in der langen Geschichte steht nicht, ob die beiden (gefahren ist aber nur einer?) zu schnell dran waren oder nicht - außer das mit dem Aufschließen soll andeuten, daß der Vordermann noch im Rahmen war, die Aufschliesenden aber drüber.
Wer zu schnell gefahren (oder sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen hat), und dabei erwischt wird, tut gut daran zu bezahlen, sonst wird es fast immer noch teuerer. Meßtoleranzen etc. werden in aller Regel schon abgezogen, bevor der Bescheid rausgeht.
Cu Rene
kommt drauf an was für ein lasermessgerät benutzt wurde. zb
muss bei dem laser gmg lti 20/20ts/km eine zuordnung genau
gemacht werden, weil die reflexion zu stark ist. dass kann nur
tagsüber und meist immer nur das 1. fahrzeug sein…
Hi,
die Dinger funktionieren am Tag genauso gut wie in der Nacht. Sie senden einen Laser aus und empfangen die Reflexion. Gearbeitet wird da mit Infrarot etwa in dem Bereich in dem auch die Fernbedienung vom Fernseher usw. arbeiten. Umgebungslicht ist da völlig irrelevant.
Beim Messen darf nur ein Fahrzeug im Zielerfassungsbereich sein, wenn der Abstand groß genug ist das Fahrzeug einzeln zu sehen, kein Problem. Nur in der Nacht ist anpeilen etwas schwieriger wenn wenig Licht vorhanden ist.
beim laser laveg muss generell 3 % abgezogen werden.
Bei allen Lasern, Radarmessgeräten, Lichtschranken, Piezo werden 3% Messtoleranz abgezogen.
Ausnahmen sind Nachfahrmessungen, Provida usw. das sind die Toleranzen größer.
Q-Gruß
in der langen Geschichte steht nicht, ob die beiden (gefahren
ist aber nur einer?) zu schnell dran waren oder nicht -
gehen wir davon aus, dass das Beschleunigen schnell von statten ging, die beiden Jungs (ja gefahren ist nur einer
) aber bereits nach 50m aufgschlossen hatten,
und sie nicht so genau auf die Geschwindigkeit geachtet hätten, aber die Autos vor ihnen so schnell waren wie sie selbst.
deswegen fragen sie sich, ob sie überhaupt zu schnell gewesen sein konnten.
Doch allgemein wäre es auch interessan zu wissen, wie verlässlich diese Pistolenmessungen sind.
Gerade wenn sie richterlich bereits wegen einem kurvigen oder, wie im beschriebenen Fall, einem nicht ebenerdigen Straßenverlauf verworfen worden sind.
Weiß jemand etwas darüber ?
Doch allgemein wäre es auch interessan zu wissen, wie
verlässlich diese Pistolenmessungen sind.
Hi,
sehr verläßlich, nur Bedienerfehler sind möglich.
Gerade wenn sie richterlich bereits wegen einem kurvigen oder,
wie im beschriebenen Fall, einem nicht ebenerdigen
Straßenverlauf verworfen worden sind.
Weiß jemand etwas darüber ?
Das würde ich gerne von dir wissen, ich habe davon noch nichts gehört, und ich habe schon viel gehört.
Q-Gruß
Hi,
Das Laveg Laserfernglas hat einen Messbereich von nur 300m, die genaue Strahlaufweitung von dem Gerät kann ich jetzt nicht sagen dürfte aber auch im Bereich von andern Lasergeräten sein. Auf 100m weitet sich der Strahl um ca.30cm, bei 300m folglich auf 90cm. Das wird benötigt um überhaupt das Fahrzeug, bzw. das Kennzeichen treffen zu können.
Deshalb dürfen auf größere Entfernungen nur einzelne Fahrzeuge gemessen werden.
Der Toleranzabzug ist im Bereich bis 100km/h 3km/h über 100km/h 3%. Das wirkt sich zugunsten des Betroffenen im Bereich unter 100km/h aus.
Q-Gruß
Hallo!
aufgschlossen hatten,
aber die Autos vor ihnen so schnell waren wie sie
selbst.
Physikalisch unmöglich. Wer aufschließt, ist immer schneller als die Autos vor ihm - und sei es auch nur auf einer kurzen Strecke von 50 Meter. Und wer schnell aufschließt, ist vielleicht sogar deutlich schneller als die Autos vor ihm…
deswegen fragen sie sich, ob sie überhaupt zu schnell gewesen
sein konnten.
Ja, können sie.
Gruß,
Max
hi,
naja eben, deshalb ist es schwierg, den 3. aus der reihe zu messen.
das nummernschild wird gern zur anvisierung genommen aber auch gern die windschutzscheibe.
hauptmann