2 sv-pflichtige TZ-Jobs + 400-Jobs + Honorabasis

Seid gegrüßt!

(Hintergrund)
da ich U 25 bin und meine Ausbildung ohne Lehrlingsgehalt komplett selbst finanzieren musste inkl. Wohnung, Fahrtkosten etc. habe ich ne menge Schulden bei Freunden gemacht und teilweise Teilmietschulden (z.B. Gutscheine, Naturalien etc.)… Nun will ich diese zurückzahlen…

Desweiteren habe ich in einer Stadt (Bremerhaven) mit hoher Arbeitslosigkeit extrem Angst, wieder in erfolglose Bewerbungsmaratons zu geraten und noch ewig weiter gg. Gartenarbeit die gepanchten Essensreste aus ner Kita zu essen . Nun hab ich auf alle folgend beschriebene Stellen Zusagen, wo ich mich schnell entscheiden muss. Erst recht wenn man trotz (fachärztlicher Nachweise) als U25 keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen (Bafög, Alg etc. hat)

Nun zu meiner Frage: Nachdem ich endlich meine sch*** Ausbildung zur kostenlosen Jahressklavin (Sozialassistentin) mit Abschluss beendet habe, habe ich nun wesentlich bessere Chancen auf sozialversicherungspflichte und v.a. regelmäßige Jobs. Also TZ und VZ :smile:

Ich, ledig, Steuerklasse 1 (keine Kirchensteuer), keine sonstigen (Unterhalts-)Kosten außer Lebensunterhalt, Wohnung etc,

habe nun

  • 2 sozialversichrungspflichtige Teilzeitjobs a 20 h in Aussicht (Produktionsarbeit, Reinigung)
  • 2 400-Basis Jobs ( 2x Spülkraft)

Kann ich steuerklassentechnisch und alles was dazu gehört, bedenkenlos ohne Nachteile die zwei TZ-Stellen annehmen? oder würde ich in eine noch „schlechtere“ Steuerklasse rücken? oder bleibt es ganz normal bei 1? Weil es ja von der Stundenanazahl vergleichbar mit VZ wäre.

Und wie sieht es nun mit den beiden 400-Jobs aus? Wie wären die jeweils eingeteilt wenn ich die 400 Euro überschreite? Und bei einem nicht überschreiten, wären dann wie normal auch keine Abzüge (wg. der beiden TZ-Jobs?) die möchte ich natürlich aus existenziellen Sicherheitsgründen auch noch behalten.

Und bitte nicht denken: " Die hat ja nen Knall" aber dann gebe ich noch Lateinnachhilfe- und Förderunterricht für sozial-sowie geistig beeintächtigte Kinder und Seniorenbetreuung auf jeweils Honorabasis wovon ich u.a die letzteZeit gelebt habe…

Wie wird sowas berechnet bzw. gibt es dann bei den Honara auch Abzüge?

Was meine Fragestellung so schwierig gestaltet ist wohl die verrückte Kombination bzw. Komplexität der diversen "Job-Arten.

Leider kenne ich mich nicht aus, was diese Art der Job-Konstellation anbelangt und würde mich daher sehr auf Eure hilfreichen Antworten freuen. Ohne nun unhöflich sein zu wollen, bitte ich ausschließlich um Antworten, die relativ „sicher“ sind, da wildes Spekulieren mich nur irritieren würde.

MfG
Memento Mori

Da kann ich leider nichts zu sagen

Da bin ich überfragt. Tut mit leid.

Hallo memento_mori,
deine Lohnsteuerklasse ist 1. Diese wird sicherlich den sozialversicherungspflichtigen TZ Arbeitsverhältnissen zugrunde gelegt. Deine Minijobs müssen von den jeweiligen AGs bei der Knappschaft angemeldet werden. Wenn beide Minijobs in Summe die 400.-E nicht übersteigen, sollten darauf wohl keine Abzüge entstehen. Deine Honorartätigkeit solltest Du im Nebengewerbe betreiben. Wie die Gewichtung Deiner Einkünfte dann in der Realität ausfallen, wirst Du wohl am besten wissen. Als Ansprechpartner wende Dich doch einfach ans Finanzamt oder einen Steuerberater, der Dir, für Deine Vorstellungen, die besten Auskünfte geben kann.
MfG
Antje

Da kann ich leider keinen Tipp geben. Gruß Gerhard

Hallo!
Steuern Deutschland kann ich leider nicht helfen, nur Steuern Schweiz.
Gruss,
mirti

Bitte halte dich ans Steueramt oder frage das Sozialamt und nimm alle Belege und Unterlagen mit die was zur Sache belegen. Falls diese dir nicht deine Fragen beantworten können, hast du Pech gehabt und musst kostenpflichtigen Ratschlag bei einem offiziellen Steuerberater einholen. Sorry aber mehr kann ich dir nicht sagen. Gruss Bruno

Hallo memento_mori

erst einmal muss ich dir sagen, dass du bei so vielen Jobs mehr als nur ein Problem mit der Steuer hast. Was viele vergessen ist, dass es gesetzlich und oder tarifliche Ruhezeiten gibt, die einzuhalten sind, da man ansonsten im falle eines Unfalls den Versicherungsschutz verlieren kann. Für die Einhaltung der Ruhezeiten bist du verantwortlich, dass heist, du muss die Jobs so koordinieren, dass die Ruhezeiten nicht unterschritten werden.

Zurück zu den Steuern. Wenn du zwei 400 € Jobs hast musst du aufpassen, dass du zusammen nicht über die 400€ kommst, da du ansonsten voll steuer- und versicherungspflichtig bist. Zwie Jabs a 400 € ist steuerfrei (Steuern zahlt der Arbeitgeber) nicht möglich.
Deine Honorar Tätigkeit kannst du über den Einkommensteuerausgleich angeben. Die Tätigkeit muss nur angemeldet sein. Am besten ist, wenn du damit kurz zum Steuerberater oder zum „Steuerhilfeverein“ gehst. Bei so vielen Jobs, gibt es sehr viele Fragen die zu klären wären, um von hier aus eine konkretere Antwort zu geben.

sorry, ist gar nicht mein wissensgebiet - keine ahnung wie das bei mir angekommen ist - ich kann nur zu technischen und organisatorischen aspekten bei telearbeitern auskunft geben.

drücke die daumen dass jemand dir nen guten tipp geben kann

lg

„Kann ich steuerklassentechnisch und alles was dazu gehört,bedenkenlos ohne Nachteile die zwei TZ-Stellen annehmen? oder würde ich in eine noch „schlechtere“ Steuerklasse rücken? oder bleibt es ganz normal bei 1? Weil es ja von der Stundenanazahl vergleichbar mit VZ wäre.“

Nein, Du kannst zwar mehrere Jobs annehmen, aber nur der erste wird mit Deiner „normalen“ Lohnsteuerklasse versteuert. Alle weiteren Jobs auf Lohnsteuerkarte werden mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert. Die zuviel gezahlte Steuer kannst Du Dir leider erst am Ende des Jahres bzw. am Anfang des nächsten Jahres über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Das ist leider das Deutsche Steuerrecht.

„Und wie sieht es nun mit den beiden 400-Jobs aus? Wie wären die jeweils eingeteilt wenn ich die 400 Euro überschreite? Und bei einem nicht überschreiten, wären dann wie normal auch keine Abzüge (wg. der beiden TZ-Jobs?) die möchte ich natürlich aus existenziellen Sicherheitsgründen auch noch behalten.“

Wenn Du keinen Hauptjob hast, dann kannst Du mehrere 400 Euro-Jobs annehmen. Alle Jobs zusammen dürfen die 400 EUR-Grenze aber nicht knacken, sonst werden alle Einnahmen Abgabenpflichtig. Das kann für Dich und Deine Arbeitgeber dann richtig teuer werden.

Wenn Du einen Hauptjob hast, dann kannst Du nur einen 400 EUR-Job annehmen, der frei von Abzügen ist, bei jedem weiteren Mini-Job müssen die normalen Abzüge abgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.