hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
wenn hier verkehrt,bitte verschieben
Jemand ist in der PKK, wird aber am 31.7 arbeitslos. Möchte dann in die GKK wechseln…sollte kein Problem sein. Aber am 3.8 hat jemand wieder ein Job,kann er in der GKK bleiben, egal was er verdient?
danke
lisa
Hallo,
Jemand ist in der PKK, wird aber am 31.7 arbeitslos. Möchte
dann in die GKK wechseln…sollte kein Problem sein.
…Wenn er Empfänger Arbeitslosengeld ist.
Aber am 3.8 hat jemand wieder ein Job,kann er in der GKK bleiben, egal
was er verdient?
…nur wenn es sich um eine Versicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
lisa
Gruß J.K.
Er muss 12 Monate pflichtversichert sein, um sich danach freiwillig weiterversichern zu können.
Nach 3 Tagen Arbeitslosigkeit ist man mit einer Beschäftigung oberhalb der JAEG sofort versicherungsfrei.