2 Tage krank mit oder ohne Attest?

Hallo WWWler,

angenommen, im AV eines AN steht im Paragraphen „Arbeitsverhinderung“ folgender Satz:
„Im Falle der Erkrankung ist der AN verpflichtet, am 1. Tag der Erkrankung telefonisch die GF zu unterrichten und vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“

Meines Erachtens muss der AN daher schon ein Attest vorweisen, wenn er insgesamt nur einen Tag krankheitsbedingt gefehlt hat. Bei zwei und mehr Tagen natürlich erst recht…

Mir geht es hier nicht um den Zeitpunkt/ Zeitraum in dem die AU beim AG eintreffen muss.

Wehr weiß hierzu Bescheid?

Danke & Gruß
Matthias

„Im Falle der Erkrankung ist der AN verpflichtet, am 1. Tag
der Erkrankung telefonisch die GF zu unterrichten und vor
Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie
deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“

Tach Matthias,
kann zwar kein Recht, dafür aber Deutsch und Mathe:

  1. Tag krank (0. Tag nach Erkrankung) + telefonische Info
  2. Tag krank (1. Tag nach Erkrankung)
  3. Tag krank (2. Tag nach Erkrankung)
  4. Tag krank (3. Tag nach Erkrankung) + Attest muss da sein

Wenn ich juristisch kleinkariert (oder begabt=kreativ) wäre, müsste also im Verlauf des 4. Tages „Fehlen“ vom AN ein Attest eingehen. Wenn man nach aber als „nach Arbeitsbeginn“ definiert, und nicht als „nächster Tag“ komme ich immer noch auf den 3. Tag, in dessen Verlauf das Attest vorgelegt werden muss. Deine 2 Tage sind mir vollkommen schleierhaft!

Gruß
jartUl

Hallo

Mir geht es hier nicht um den Zeitpunkt/ Zeitraum in dem die
AU beim AG eintreffen muss.

Da dort nicht steht, „eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit“ müßte imho eine zweitägige AU nicht attestiert werden. Unklarheiten gehen zu Lasten des AG.

Gruß,
LeoLo