2 Tage Minus durch vorgeschriebene Pausenlänge

Hallo zusammen,

bei einer Vollzeitstelle wird vertraglich die 40 Stunden / 5 Tage Woche vereinbart. Der Arbeitgeber schreibt zwei Pausen je 0,5 Stunden vor, so dass täglich ein Minus von 0,75 Stunden entsteht. Bei 20 Arbeitstagen sind das 15 Stunden zu wenig, also fast 2 Arbeitstage.
Der Arbeitgeber sagt, Minusstunden können mit Urlaub oder Überstunden ausgeglichen werden. Der Arbeitnehmer geht davon aus, dass daraus eine 5,5 Tage-Woche entsteht.

Im Vorstellungsgespräch und im Arbeitsvertrag war von der täglich entstehenden Differenz zu der vereinbarten Arbeitszeit von 8 Stunden nicht die Rede. Die Aufklärung fand am ersten Arbeitstag (heute) statt. Der Arbeitnehmer ist mit dieser Regelung nicht einverstanden, was kann er tun, bzw. kann ein Arbeitgeber diese Pausenzeiten vorschreiben?

Welche Rechte hat der bisher Arbeitslose AN? Kann er vom Vertrag zurücktreten und wie sieht das die Arbeitsagentur?

Der AN freut sich auf jede Antwort

Danke im voraus

Hallo!

Ein Blick ins Gesetzbuch:

§ 4 ArbZG: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden […] zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Da von mindestens 30 Minuten Pause die Rede ist, sehe ich die geschilderte Regelung als Gesetzeskonform an. Der Arbeitnehmer darf selbstverständlich dann auch insgesamt eine Stunde Pause pro Tag machen.

Hallo,

bei einer Vollzeitstelle wird vertraglich die 40 Stunden / 5
Tage Woche vereinbart. Der Arbeitgeber schreibt zwei Pausen je
0,5 Stunden vor, so dass täglich ein Minus von 0,75 Stunden
entsteht. Bei 20 Arbeitstagen sind das 15 Stunden zu wenig,
also fast 2 Arbeitstage.
Der Arbeitgeber sagt, Minusstunden können mit Urlaub oder
Überstunden ausgeglichen werden. Der Arbeitnehmer geht davon
aus, dass daraus eine 5,5 Tage-Woche entsteht.

Eine halbe Stunde Pause ist bei einem 8-Stunden-Tag *gesetzlich* vorgeschrieben.

Im Vorstellungsgespräch und im Arbeitsvertrag war von der
täglich entstehenden Differenz zu der vereinbarten Arbeitszeit
von 8 Stunden nicht die Rede. Die Aufklärung fand am ersten
Arbeitstag (heute) statt. Der Arbeitnehmer ist mit dieser
Regelung nicht einverstanden, was kann er tun, bzw. kann ein
Arbeitgeber diese Pausenzeiten vorschreiben?

Er kann nichts tun. Schreibt schließlich das Gesetz vor.

Welche Rechte hat der bisher Arbeitslose AN? Kann er vom
Vertrag zurücktreten und wie sieht das die Arbeitsagentur?

Natürlich kann er kündigen und der Allgemeinheit weiter auf der Tasche liegen.

Gruß,
Steve

Hallo,.

bei einer Vollzeitstelle wird vertraglich die 40 Stunden / 5
Tage Woche vereinbart. Der Arbeitgeber schreibt zwei Pausen je
0,5 Stunden vor, so dass täglich ein Minus von 0,75 Stunden
entsteht.

Wieso? Das ist kein Widerspruch.
Man arbeitet 8h pro Tag mit 2 Pausen zu je 0,5 h - macht 9h von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Das ist ein übliches Arbeitszeitmodell.
Die Pausenzeien sind in der angegebenen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche nicht enthalten, das ist ganz normal.

Beatrix

Hallo,

zur Klärung sollte erwähnt werden,ob die tatsächliche Arbeitszeit (mit Pausen) 8h oder aber mit Pausenzeiten 9h beträgt.

Alles andere sind wieder einmal Vermutungen.

LG Bollfried

PS:Wie schon beschrieben,haben die Pausenzeiten mit der tatsächlich vereinbarten
Arbeitszeit nichts zu tun.
Viele Betriebe halten es mit einer Frühstückspause von 1/4h und einer Mittagspause
von 1/2h.
Dies summiert sich dann mit dem 8h Arbeitstag zu einem 8,75h Aufenthalt in der Firma.