2 Tage Überschneidung bei Arbeitsverträgen

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Ein Arbeitsvertrag läuft bis zum 02.07. 2010 - hier bei liegt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vor - d.h. heute müsste die Kündigung beim alten AG einreicht werden. Da der alter AG eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat und möchte man ungern kündigen. Der neue AG von dem aktuell ein Vertragsangebot vorliegt, möchte einen zum 01.07 einstellen.

Wie sieht es nun mit den Steuerklassen aus?

Ist es im Zweifel möglich, dass man für die 2 Tage im Juli, in denen sich die Verträge überschneiden, beim alten AG eine neue Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 einreicht und die mit Steuerklasse 1 beim neuen AG gibt?

Wie sähe es aus, wenn man dem neuen AG die Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 einreicht und die mit Steuerklasse 1 nachreicht - geht das überhaupt?! Wenn ja, wird dann ein Monat mit Steuerklasse 6 berechnet oder nur die 2 Tage?!

Vielen Dank vorab für die Beantwortung.