Bin Arbeiter im öffentlichen Dienst. Habe im Januar und Februar 2009 Elternzeit beansprucht. Eigentlich werden mir Pro Monat Elternzeit 2 Tage Urlaub abgezogen. Dieses hat mein Arbeitgeber aber vergessen.Jetzt im April 2010 entdecke ich auf einmal im Urlaubsplan, dass mir 2 Tage abgezogen wurden, wohlgemerkt vom Urlaub 2010. Ist dieses rechtens??? Danke für Eure Hilfe.
Hier kann ich nur nach dem Gefühl gehen:
„So wie der Arbeitnehmer über seinen Urlaub bis Ende März verfügen muss kann der Arbeitgeber über den zu genehmigenden Urlaub verfügen“, aber kein genaues Wissen darüber vorhanden, Sorry!
Eigentlich nur dann, wenn dies vom Resturlaub des Vorjahres abgeht. Ansonsten meines Wissensstandes nach nicht. Der Arbeitgeber muss dir für jeden Monat, den du arbeitest, 2 Urlaubstage geben. Arbeitest du also einen Monat lang nicht, reduziert sich dein Gesamtjahresurlaub um 2 Tage. Warum? Weil du ja nur für jeden Monat als Angestellter eben 2 Urlaubstage bekommst.
Prinzipiell kannst du dir für deinen Beruf bei der entsprechenden Gewerkschaft aber auch den Manteltarifvertrag anschauen und lesen - dort steht nochmal alles genau beschrieben (was ist erlaubt und was nicht). Alternativ kannst du dich auch direkt an die Gwerkschaft wenden und dort nachfragen, die sind stets auf dem neuesten Rechtsstand und können dir im Zweifelsfall genaue Auskünfte zur Vorangehensweise geben. Solltest du für deinen Beruf nichts entsprechendes finden, so lohnt sich manchmal ein einfach ein Anruf bei der IHK 
Mit freundlichem Gruß,
N. Krakow
Herzlichen Dank. Das ging ja schnell und hat mir sehr geholfen. Danke.
Hallo,
grundsätzlich darf der AG den Urlaub abziehen, dies gemäß § 17 BEEG. Dort steht 1/12, ich vermute das sind die genannten 2 Tage. Was ich allerdings nicht weiss, wie lange die Ausschlußfrist besteht. Das heisst, wie lange danach daf man einen Fehler korrigieren. Dies ist im TVÖD geregelt, den habe ich leider nicht.
LG
Birgit8
Sorry aber beim Arbeitsrecht kenne ich mich leider nicht so aus .
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Teddy,
leider scheint das rechtens zu sein, denn dir stehen für das Kalenderjahr 2010 10/12tel des Jahresurlaubs zu. Auch Abrechnungsbüros / die Personalabteilung kann mal nen Fehler machen und darf den natürlich nicht nur zu Gunsten des Arbeitnehmers korrigieren.
Viele Grüße
DHDHDH