2 Teile für 5 Euro - und ein Teil?

Hallo zusammen,

mal angenommen im Kleidungs-Discounter gäbe es eine Aktion „2 Teile für 5 Euro“. Lieschen Müller wühlt und wühlt - und findet genau ein Kleidungsstück, das sie gerne hätte. Dieses sei mit „7,99 Euro“ ausgezeichnet. Ein zweites ihr gefallendes sei partout nicht vorhanden.

Die Kassiererin erklärt, dass Lieschen nun entweder:

  • ein Teil kaufen kann, das koste aber 7,99 Euro
    oder
  • ein beliebiges zweites Teil mitnehmen soll, dann bekommt sie beide für 5 Euro.

Die Option „Ein Teil für 5 Euro“ besteht nach Angaben der Kassiererin nicht.

Nun denkt sich Lieschen, dass es finanziell jetzt ungeschickt wäre, kein zweites Teil mitzunehmen, schnappt sich also ein beliebiges Teil vom Wäscheständer. Bezahlt beide für 5 Euro.

Und nun ist die Frage: Was würde Lieschen blühen, wenn sie das zweite Teil einfach wieder an den zugehörigen Ständer hängt? Denn natürlich wurde der Diebstahlschutz entfernt - ansonsten ist das Teil aber ungetragen (in dem Fall sogar nichtmal anprobiert *g*). Dürfte sie das also einfach zurückhängen?

Oder wäre es eine Alternative, sie würde das Teil mit einem Zettel „zu verschenken“ versehen und vor den Laden legen? Dürfte sie das?

*wink*

Petzi

Hallo,

anprobiert *g*). Dürfte sie das also einfach zurückhängen?

sie käme dadurch in Annahmeverzug und hätte die (kaum zu erwartenden) Konsequenzen zu tragen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

Oder wäre es eine Alternative, sie würde das Teil mit einem
Zettel „zu verschenken“ versehen und vor den Laden legen?
Dürfte sie das?

Unterstellend, daß das Grundstück vor dem Laden nicht der Kundin gehört bzw. nicht mit Einverständnis des Eigentümers handelt, wäre das ein Fall von Besitzstötung - ebenfalls mit den entsprechenden Konsequenzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzst%C3%B6rung

Gruß
C.

Hi C.,

danke für die Antwort - dann bin ich ja froh, dass Lieschen in diesem fitkiven Fall jeglichen Impulsen den Fetzen „vor Ort“ loszuwerden widerstanden hat :wink:

*wink*

Petzi