2 Testamente

Angenommen ein Ehepaar ohne Kinder macht ein notarielles Testament und setzt den Ehepartner als Alleinerbe ein (mit dem Datum der notariellen Urkunde).
Später macht nun einer der Ehepartner ein eigenes Testament (mit späteren Datum) und verfügt dort andere Erben.

Welches Testament ist dann gültig ?
Wird das notarielle Testament im Gericht für die Erbschaften hinterlegt und
bekommt man Bescheid wenn ein anderes Testament dann hinterlegt wird, bzw. wenn der Erbfall eintritt und ein anderes späteres Testament erscheint ?
Kann man das notarielle Testament als für immer allein gültig erklären ?

Danke für die Antworten
Guruji

Welches Testament ist dann gültig ?

Die Verfügungen im neuem Testament sind dann unwirksam wenn sie mit den wechselbezüglichen Verfügungen der Ehegatten aus dem erstem Testament im Widerspruch stehen.

Wird das notarielle Testament im Gericht für die Erbschaften
hinterlegt

Wenn dies gewünscht wurde.

bekommt man Bescheid wenn ein anderes Testament dann
hinterlegt wird, bzw. wenn der Erbfall eintritt und ein
anderes späteres Testament erscheint ?

Ein hinterlegtes Testament wird bei Kenntnis des erbfalls vom Amts wegen eröffnet und der Inhalt wird den dort genannten Beteiligtenoder Pflichtteilsberechtigten bekannt gegeben.

Kann man das notarielle Testament als für immer allein gültig
erklären ?

nein

ml.

Hallo mileslucis,
Danke für Deine Antwort. Also behauptest Du, dass immer das erste notarielle Testament das dann auch hinterlegt ist Gültigkeit hat auch wenn ein anderes nur von einem Eheteil später hinterlegt wurde aber mit dem ersten nicht mehr übereinstimmt.
Warum sagt das das Gericht nicht dem anderen Eheteil dass wieder ein neues Testament vorliegt ?
Können die bei Gericht die zwei Testamente nicht zuordnen ?
Und das bei den heutigen Datenbanken !
Liebe Grüße von
Guruji

Hallo!

Es kommt NICHT darauf an, ob das Testament amtlich hinterlegt wurde. Es könnte sich auch im Hause in einer Schublade befinden und gültig sein !

Hier haben doch (so verstehe ich es auch) 2 Eheleute eine GEMEINSAMES Testament vor einem Notar erreichtet. Darin setzten sie sich gegenseitig als Erben ein.

Das gilt bis zu einem GEMEINSAMEN Widerruf.

Man darf kein eigenes Testament errichten, was dem gemeinsamen widerspricht ! Das wäre ungültig !

Beide Eheleute müssten sich einig sein, das gemeinsame Testament für ungültig zu erklären, dazu zerstören(zerreissen) sie es z.B. und falls ein Exemplar amtlich hinterlegt ist, fordern sie das zurück und zerstören es auch.
Dann sind sie wieder frei ein neues eigenes oder gemeinsames Testament zu errichten.

Haben die Eheleute 2 eigene Testamente beim Notar gemacht, dann kann auch jeder ohne den anderen sein Testament ändern. Das andere bleibt unabhängig davon bestehen, wenn nicht auch Änderungswille besteht.

MfG
duck313

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Hallo duck313,
Danke für Deine Antwort.
So hatte ich es mit logischerweise auch schon gedacht, wollte aber nur noch eine Bestätigung von jemand der sich besser auskennt.
Rech herzlichen Dank und
liebe Grüße von
Guruji

Moin,

Angenommen ein Ehepaar ohne Kinder macht ein notarielles
Testament und setzt den Ehepartner als Alleinerbe ein

also ein Berliner Testament

Später macht nun einer der Ehepartner ein eigenes Testament
(mit späteren Datum) und verfügt dort andere Erben.

Lebt der andere Ehepartner noch?

Wurden im ursprünglichen Testament Klauseln verwendet, die eine spätere, einseitige Änderung zulassen?

So was ist meist ein Fall für einen Fachanwalt.

Gandalf

Ein genmeinsames Testament kann zu Lebzeiten auch von nur einer Seite widerrufen werden. Das muss aber bei einem Notar geschehen und dem anderen Teil zugestellt werden, damit sichergestellt ist, dass dieser Kenntnis erlangt und entsprechend anders disponieren kann.

Moin,

bist Du Dir da sicher?!

Gandalf

bist Du Dir da sicher?!

Ja, § 2271 iVm § 2296 BGB.