2 Testamente

Hallo,
folgende Annahme:

Eine alte Dame hat zwei Söhne und eine Tochter.

1985
eröffnet die alte Dame drei Sparkonten, für die zugleich eine Verfügung zugunsten Dritter im Todesfall erstellt wird. Als Erben für das Sparvermögen trägt sie ihre beiden Söhne ein, die Tochter wird erst garnicht erwähnt.

1987
erstellt die alte Dame ein erstes Testament, indem sie ihre beiden Söhne als Erben für ihr allgemeines Vermögen einsetzt, die Tochter lässt sie enterben, ohne Begründung.

2000
ändert die alte Dame ihr Testament und trägt Sohn A und ihre Tochter als Erben für ihre Allgemeinvermögen ein, Sohn B wird ohne Grund enterbt.

2005 stirbt die alte Dame.

Wie verhält sich nun das Erbrecht bezogen auf die damals eröffneten drei Sparkonten. ? Wer ist nun hier, außer Sohn A, noch voll erbberechtigt, Sohn B oder die Tochter. ? Hat einer von beiden hiervon trotzdem noch ein Recht auf den Pflichtanteil. ?

Hoffe man kann alles gut verstehen.

Danke
Birgit

Hi Birgir,

eine Verfügung zugunsten Dritter im Todesfall hat nichts mit dem Testament zutun. Es gilt bezüglich der Sparbücher immer noch die Regelung von 1985.

Ansonsten ist immer das jüngste Testament gültig. Der Pflichtteil steht auch den von der Erbfolge ausgeschlossenen zu; dieser Pflichtteil wird vom Erbe berechnet, also ohne die Sparbücher.

Gruß Ralf