2 Tiere in Mietwohnung = Zoo ?

Hallo Zusammen,

ich habe
bereits viel gegoogelt, aber keine Antwort auf meinen speziellen Fall
erhalten, ich versuche mich mal kurz zu fassen;

wir wohnen in einem
6 Parteien Haus in Bayern, im 1.OG. Im Mietvertrag steht, das
Tierhaltung nur mit Genehmigung durch den Vermieter erlaubt sei.
Soweit ist ja alles klar. Im vergangenen Sommer beantragte ich nun
die Haltung einer Bartagame, incl Terrarium mit Größenbeschreibung
des Terrarium, Gewicht(max 100kg incl allem) usw. Dies wurde
genehmigt.
Nun wollten wir in diesem Jahr noch eine Schlange zu uns
nehmen, entsprechenden Antrag gestellt, alles erklärt (kleinbleibende
Boa-Art mit max 170cm, Fütterung per Frostfutter, Terrarium
abschließbar, max Gewicht Terrarium inckl Technik und Inhalt
90kg).

So dann die Antwort des Vermieters; (telefonisch, endgültige
schriftliche haben wir, nun 6 Wochen später noch immer nicht)

Es
sähe eher schlecht mit der Genehmigung aus, denn
1.: Haben wir ja
schon eine Echse,also ein „außergewöhnliches Haustier“, es sei ja
dann schon bald ein Miniatur Zoo

und 2.: hätte man bedenken auf
Grund der Statik, wenn evtl beide Terrarien in einem Zimmer
stünden.

Ich meinte daraufhin, das wir ja keine weiteren Tiere
haben wollten (bezüglich Zoo) und das Statik Problem für mich nicht
verständlich sei, da man ja auch in der Wohnung lebe also zwei
Menschen auch >70 KG, wir haben ja schließlich auch ein Bett, in
welchem 2 Menschen schlafen und auch andere schwere Möbel wie bspw
Bücherregale,Kleiderschränke, das dies ja nicht das Problem sein
könne.
Da kam dann nur von der Dame, sie würde das entsprechend
weiterleiten, und seit dem kam nichts mehr.

Ich weiß nun nicht
mehr recht weiter, ich denke eigentlich, das sie mir das gar nicht
verbieten dürfen, da keine Gefahr ausgeht. Und ich bin der Meinung,
das auch die Begründungen so nicht gelten, denn zwei Tiere sind
meiner Meinung nach noch kein Zoo und ein Objekt von weniger als
100Kg dürfte doch ein einem Haus keine Statikprobleme verursachen,
oder?

Was mache ich jetzt? Ich will ja auch keinen Ärger mit den
Vermietern oder eine Kündigung oder sowas, aber ich empfinde dies
als nicht in Ordnung.

Hat jemand Rat dazu?

Vielen Dank schonmal an
jeden, der sich die Zeit genommen
hat!

Auch Kleintiere können objektiv gefährlich sein. So kann der Vermieter meist die Haltung einer nennenswerten Anzahl von Insekten, Käfern oder giftigen Schlangen untersagen, wie z.B. Kakerlaken, Termiten, Vipern usw. wenn von diesen eine Gefahr für andere Mieter oder die Mietsache ausgehen kann.

Kleintiere und andere Haustiere
Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.

Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen. Zu Kleintieren in diesem Sinne zählen deshalb meist nicht größere Vögel wie einige Papageienarten, die sehr laut werden können oder giftige Schlangen, die einen erhebliche Gefahrenherd darstellen.

Andere Haustiere im Sinne der mietrechtlichen Tierhaltung sind Hunde und Katzen, größere Vögel und so weiter.

Art der Tierhaltung
Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken. Darüber hinausgehende Störungen hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters zu unterbinden oder zu beseitigen.

Beispiel: Gelegentliches Bellen eines Hundes ist hinzunehmen. Ständiges Bellen jedoch nicht.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html


Hallo,

also zuerst: Die Statik hat damit nichts, aber gar nichts zu tun. Tragkraft einer normalen Decke liegt bei 400 kg/qm.

Allerdings kann ein Vermieter die Haltung von Schlangen verbieten - so wie mir das bekannt ist. Ich verwalte ein grösseres Mietshaus, und da ist die Haltung von Schlangen ausdrücklich verboten. Katzen darf man, ohne zu fragen, zwei Stück halten, andere Kleintiere darf man ohnehin halten.

Wenn sich Dein Vermieter also querstellt, solltest Du die Schlange besser sein lassen.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

Kleintiere und andere Haustiere

Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten
Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die
überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten
werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige
Schlangen usw.

Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine
Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der
Mietwohnung verursachen. Zu Kleintieren in diesem Sinne zählen
deshalb meist nicht größere Vögel wie einige Papageienarten,
die sehr laut werden können oder giftige Schlangen, die einen
erhebliche Gefahrenherd darstellen.

Hallo,
dankeschön.
Also würde die Schlange ja pronzipiell unter die kleinen ungefährlichen Kleintiere fallen. Gut zu wissen.
Dankeschön.

Dankeschön. Das mit der Statik habe ich mir gedacht.

Aber warum Schlange nein, Katze ja? Wenn ich fragen darf?

Bei uns sind bspw Katzen nur mit Genehmigung erlaubt, bei uns im Haus ist eine, die aber mehr im Treppenhaus lebt als in der Wohnung der Besitzerin und überall hinmacht. Das haben wir zu tolerieren. Würde da nicht prinzipiell eine Schlange weniger stören?

Dankeschön

Weil Schlangen scheinbar etwas „bedrohliches“ haben und weil es ja auch im Grunde keine Haustiere sind. Gegen Katzen, die reine Wohnungskatzen sind, kann eigentlich niemand was machen, das ist per Gesetzt sogar geregelt.
Kannst Du wohl nichts machen…
Tut mir leid.

Also, mit dieser Frage haben sich in der Vergangeneit schon verschiedene Gerichte befast:smile:
Grundsätzlich ist es so, da gibt es verschiedene fast gleichlautende Urteile;
ein Mietvertrag, der jegliche Haltung von Haustieren, besonders der von Kleintieren ausschliesst, ist ungültig.
Die Haltung von Kleintieren, welche ausschliesslich in Käfigen oder Terrarien gehalten werden, kann vom Vermieter nicht verboten werden, da diese weder das Mietobjekt, noch die Nachbarschaft beeinträchtigt. Die Haltung von Kleintieren, wie Hamster, Meerschweinchen, Kanarienvogel, Wellensittichen, Aquarium oder auch kleinen Echsen, gehören zum heutigen Lebensstil und kann vom Vermieter nicht untersagt werden, solange diese Haltung im „normalen“ Rahmen bleibt, also nicht 20 Wellensittiche, Riesenschlangen oder ein Meerschweinchenrudel gehalten wird, oder sich die Tiere frei in der Wohnung aufhalten.
Es gibt sogar Urteile, welche die Haltung von 1 oder 2 reinen Wohnungskatzen noch als „Kleintiere“ gewertet wird, also keine Bewilligung eines Vermieters vorliegen muss.
anders sieht es aus, wenn die Tierhaltung das Mietobjekt oder die anderen Mitbewohner des Hauses beeinträchtigen könnte. also, ein sehr grosses Aquarium kann auslaufen und dann grössere Schäden am Mietobjekt verursachen, ein Hund bellen und den anderen Bewohnern beim Gassigehen begegnen, freilaufende Katzen können Blumenbeete beschmutzen usw. dies kann vom Vermieter untersagt werden, da dies eine Beeinträchtigng darstellen kann.
Die Haltung einer harmlosen, ungiftigen Echse, oder einer kleinen ungiftigen Schlange kann vom Vermieter nicht verboten werden, hier ist auch keine spezielle Bewilligung nötig. auch ein Terrarium mit einem Gewicht von 90 Kilo, ist im Grunde nicht schwerer als ein Bücherschrank und beeinflusst so die Bausubstanz nicht.
Es kommt allerdings immer auf die Verhältnismässigkeit an, also 2 sehr grosse Terrarien in einer 1-Zimmerwohnung sind unverhältnissmässig… in einer 5-Zimmerwohnung aber eher ein Dekorationsstück… auch 10 Terrarien sind nicht mehr Verhältnissmässig… auch nicht in einer grossen Wohnung…
ist also eine Haltung von Terrarientieren so in einem normalen Verhältnis zum Mietobjekt, stellen diese keine beeinträchtigungen dar und können vom Vermieter nicht verboten werden.

ich will ja gar nichts gegen die Katze machen, die tut mir ja nichts.

Ok, Dankeschön für die Infos!

Hallo und vielen Dank erstmal.

Ja eben diese Urteile habe ich mir auch schon zu genüge durchgesehen.

Es handelt sich um eine 55qm Wohnung und es soll bei den beiden Terrarien bleiben, das gab ich der Verwaltung auch schriftlich (bezüglich der Behauptung eines Mini Zoos).

Vielen dank nochmal für Die Antwort, das zeigt mir erneut das ich doch eigentlich recht habe.

Was aber nun, wenn irgendwann doch noch Antwort der Vermietung kommt, das sie die Haltung verbieten, obwohl ich ja eigentlich gar keine Erlaubnis bräuchte… was dann?

Danke

Ganz einfach… ignorieren!
Denn dies gehört noch zum normalen Nutzen einer Mietwohnung… der Vermieter kann z.b. auch nicht das Rauchen verbieten oder nächtliche Bettabenteuer… es gehört zum normalen Gebrauch eines Mietobjektes!

hallo

ich gehe davon aus das dein vermieter das wörtchen schlange massiv stört und soviel ich weiß ist eine boa eine würgeschlage, die bei der größe auch nicht mehr unter genehmigungsfreie kleintiere rutschen würde.

nicht jeder hat das verhältnis zu diesen tieren, und auch wenn sie ordnungsgemäß gehalten wird kann es doch immerwieder passieren das so ein tier ausreißt und dann…
außerdem gilt natürlich auch gleiches recht für alle … bleibt es dann wirklich bei der einen oder ist vielleicht doch nach einer gewissen zeit noch eine zweite dritte oder so angesagt weil die ja so toll sind … es wird dann jedesmal das gleiche thema sein…es ist ungerecht das der vermieter es nicht genehmigt.
die ausrede von wegen der statik finde ich auch ein wenig eigenartig.
versucht einfach nochmal mit ihm zu reden unterschreibt das es das letzte tier ist was in diese wohnung soll, das die tiere keinerlei "freilauf " haben und insofern ihr die volle verantwortung übernehmt falls etwas passiert. meiner meinung kann man die auch versichern für den schadensfall.

viel erfolg
viele grüsse margret

Hallo auch,

wir wollen den diplomatischen Weg beschreiten und fordern nochmals um eine Genehmigung und denken an den Satz am Ende des Schreiben, sollten wir bis zum (14 Tage sollten reichen) nichts von Ihnen hören, so gehen wir von einer Genehmigung aus.

MfG

Hallo und danke.
War haben bereits versichert das es das letzte Tier sein wird und gefährlich ist diese nicht (wir haben auch angegeben das sie nur max 170cm wird, genauso wie eine Kornnatter!)

Ok, wir warten ab.
Danke für den Rat.

Hallo,

Danke für die Antwort, wir warten ncoh diese Woche ab und versuchen es dann nochmal telefonisch.

Hallo „Zoo-Inhaber“

Leider bin ich in Sachen Mietrecht keine Expertin, kann aber eure Begündung bez. Gewicht etc. gut nachvollziehen. Da jedoch im Mietvertrag steht, dass eine Genehmigung erfolgen muss, habt ihr aus meiner Sicht keine große Chance, die Schlange durchzusetzen, wenn die Vermieterin dies ablehnt.
Hier hilft wohl nur viel erklären, vielleicht Infos zuschicken etc., damit die Ungefährlichkeit der Boa dokumentiert wird.

Viel Erfolg
Pigee

Einen lieben Gruß sende ich dir aus der Rosenstadt

Eutin in der wunderschönen( Holsteinischen Schweiz)
Bartagamen kannst du 10 Stück halten aber Vorsicht
Geruchbelästigung die die Nachbarn stören könnten.Nun
Zu Schlangen,Ich hatte vor eine Kornnatter zu kaufen
Mein Hausmeister hat gesagt so lange sie nicht abhaut.
Es sind Wiltiere und manche fallen unter das Artenschut-Gesetz.Ich gebe dir folgenden Rat,lade einen
Herren-oder Dame vom Ordnungsamt ein und dann bist du
auf der sicheren Seite.Das Gewicht der Schlange sondern
um die Gefährlichkeit.Vor 1-2 Jahren ist doch eine Gift
schlange ausgebückst was war das ein Greuel.Es geht ja auch an der Unterbringung da hapert es meist.Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute dein Franz Peter

Hallo Zusammen,

ich habe

bereits viel gegoogelt, aber keine Antwort auf meinen
speziellen Fall

erhalten, ich versuche mich mal kurz zu fassen;

wir wohnen in einem

6 Parteien Haus in Bayern, im 1.OG. Im Mietvertrag steht, das

Tierhaltung nur mit Genehmigung durch den Vermieter erlaubt
sei.

Soweit ist ja alles klar. Im vergangenen Sommer beantragte
ich nun

t

Hallo,
Aus den Schilderungen geht für mich hervor, dass Sie mit der Sekretärin des Vermieters gesprochen haben und nicht mit dem Vermieter selbst.
Ich würde nochmal das persönliche Gespräch suchen.
Bezüglich Statik bin ich kein Fachmann, denke aber auch, dass das eine Ausrede ist.
Es gibt viele Personen die mit Schlangen nichts anfangen können und berührungsängste, ja regelrecht Schiss davor haben.
Deshalb würde ich das persönliche Gespräch suchen, anders kommen Sie sonst nicht weiter.
Wünsche Ihnen dass es fruchtet, sonst hilft halt nur Zügeln oder den Traum begraben.
Freundliche Grüsse und viel Glück

Hallo,
wenn im Mietvertrag steht, daß der Vermieter die Tierhaltung genehmigen muß, ist es nach meiner Meinung eindeutig. Wenn der Vermieter die erste Tierhaltung genehmigt hat, so muß der Vermieter nicht auch die Zweite genehmigen. Daß ist sein Recht.

Gruß

Hallo

Mal vorab: Ich bin keine Expertin für Mietrecht, und hab mich dafür auch nicht bei wer-weiss-was eingetragen. Ich antworte aber trotzdem, soweit ich was weiß.

Tierhaltung nur mit Genehmigung durch den Vermieter erlaubt sei.

Ich glaube, dass eine solche Klausel sogar ungültig ist, wenn es wirklich so im Mietvertrag steht. Die Haltung von normalen Kleintieren, die im Käfig leben, ist nämlich immer erlaubt. Die kann ein Vermieter gar nicht verbieten.

Das soll nur ein Anstoß zu weiterer Recherche sein, da ich das nicht beschwören kann. Ich habe vor einiger Zeit einen Bericht über diese Tierhaltungsverbote gelesen, und habe es so in Erinnerung, dass ein generelles Verbot von Tierhaltung ungültig ist. Wenn sowas im Mietvertrag steht, braucht der Mieter sich nicht drum zu kümmern. Und da denke ich, dass das bei genereller Genehmigungspflicht vielleicht das Gleiche ist.

Boa-Art mit max 170cm

Also eine kleine, ungiftige Würgeschlange.
Ich weiß nicht, ob das eine genehmigungspflichtige Schlange oder nur ein normales Kleintier ist. Ich denke eher letzteres. Das weiß man aber sicher in speziellen Schlangen-Foren.

abschließbar, max Gewicht Terrarium inckl Technik und Inhalt 90kg).

und 2.: hätte man bedenken auf Grund der Statik, wenn evtl beide Terrarien in einem Zimmer stünden.

Hätte man auch Bedenken aufgrund der Statik, wenn ihr zwei übergewichtige Personen zu Besuch hättet, und die sich im gleichen Zimmer aufhalten?

Solche Bedenken sind doch nur berechtigt, wenn das Teil mit Wasser gefüllt ist. Das kann wohl tatsächlich Probleme geben, aber das sind ja unter Umständen Gewichte von 260 kg oder mehr pro Aquarium.

Ich persönlich glaube nicht, dass man euch etwas anhaben kann, wenn ihr euch einfach so eine Schlange zulegt. Besser wäre es vielleicht, das dem Vermieter mitzuteilen. Vielleicht aber auch nicht. -

Hier bei uns dürfen keine Hunde und Katzen gehalten werden. Es gibt aber Mieter, die einen Hund oder eine Katze haben. Hier bei uns ist es aber irgendwie völlig klar, dass der Vermieter nichts davon wissen will. Solange er nicht damit belästigt wird, ist es ihm in Wirklichkeit egal.

Nur wenn sich ein anderer Mieter beschweren würde z. B. über Hundegebell, dann könnte der Vermieter ganz einfach sagen: Ihr Hund ist nicht genehmigt, bitte abschaffen.

Man will also einfach nur möglichst wenig Umstände haben.

Vielleicht liegt bei eurem Vermieter ja die gleiche Intention vor. Ich weiß es aber nicht.

Viele Grüße

Hallo Zusammen,

Nun wollten wir in diesem Jahr noch eine Schlange zu uns

nehmen, entsprechenden Antrag gestellt, alles erklärt
(kleinbleibende

Boa-Art mit max 170cm, Fütterung per Frostfutter, Terrarium

abschließbar, max Gewicht Terrarium inckl Technik und Inhalt

90kg).

So, dann die Antwort des Vermieters;

Es

sähe eher schlecht mit der Genehmigung aus, denn

1.: Haben wir ja

schon eine Echse,also ein „außergewöhnliches Haustier“,

Was mache ich jetzt? Ich will ja auch keinen Ärger mit den

Vermietern oder eine Kündigung oder sowas, aber ich empfinde
dies

als nicht in Ordnung.

Hat jemand Rat dazu?

Vielen Dank schonmal an

jeden, der sich die Zeit genommen

hat!

Hallo Eileen. Auf das Stichwort „Tierhaltung“ bekomme ich gelegentlich Anfragen bezüglich juristischer Sachverhalte. Das ist aber leider überhaupt nicht meine Baustelle. Ich habe die Stichwortliste deswegen jetzt auch geändert. Mein laienhafter Tipp: wenn eure Vermieter nicht auf regelmäßige Wohnungsbegehungen bestehen (die natürlich abgesprochen werden müssen) - warum eure Neuanschaffung überhaupt anmelden? So viel Lärm und Geruch produzieren Riesenschlangen und Frostmäuse ja nun auch nicht…