Guten Tag, liebe Gemeinde.
In einem Sachverhalt, wo sich derzeit die betreuende GESETZLICHE KRANKENKASSE verweigert
(… eine der Betriebs-BKK !),
gibt es einige unklare Informationen, und daher sind die nachfolgenden Frage-Stellungen entstanden !
Gesichert erscheint, vermutlich nur dieser Punkt bisher:
… 1) der Arbeitgeber überweist ALLE Nebenkosten
(wie Renten-Beiträge, SV-Entgelte, Arbeitslosen-Vers.,
an die GESETZLICHE KRANKENKASSE direkt, die dann von dort, den KRANKENKASSEN, wohl weiter
verteilt werden …?), wenn es sich um eine monatliche Gehaltszahlung generell handelt ?
>> 1a) Ist dieses auch so richtig: ja oder nein ??
>> 1b) Und so wenn NICHT, bei 1a), wer übernimmt es dann …?
… 2) Angenommen:
es erfolgt der Austritt beim Arbeitgeber („alt“) zum 15. des Monates, und Eintritt beim „neuen“ Arbeitgeber zum 1. des (gleichen) Monates, also NOCH vor dem Austritt,
z.B. bei / nach Aufhebungsvertrag mit Freistellung etc.:
>> 2a) was ist in Bezug auf ALLE Lohn-Nebenkosten,
die ggfls. ja mehrfach bzw. doppelt entrichtet worden sind / wären, zu beachten !?
>> 2b) Und wie / von wem / bis wann etc.,
sind dann „zu viel“ gezahlte Lohn-Nebenkosten, zurück forderbar ?
>> 2c) WIE würde GENERELL eine solche „Lohn“-Konstellation behandelt, wenn es sich um evtl. auch nur -kurzfristig überlappende- Arbeitsverhältnisse
handeln sollte ?
Für Ihre fundierte, und aussagekräftige Rückantwort/en bis spätestens zum Ende dieser Woche, was wirklich sehr helfen würde und super wäre,
bedanke ich mich bereits jetzt schon vorab !!
>> 3) Und, nur für jenen Fall, dass es hier viel zu VIELE (= doppelte und / oder mehrfache)
Lohn-Nebenkosten
(… im Sinne des Arbeit-NEHMERS !) wären,
bitte ich,
wenn möglich, unbedingt Einspar-Potentiale aufzuzeigen !!
Gruss
Anb