Hallo,
wir haben eine Immobilie in der EU geerbt und wollten diese verkaufen. Im Grundbuch steht, dass uns die Immobilie zu 3/4 gehört und 1/4 gehört einer uns unbekannten Person. Die Person hat sich seit 50 Jahren sicher, wahrscheinlich auch schon viel länger, nicht gemeldet oder sich gezeigt. Wahrscheinlich ist sie schon gestorben. Wir können sie auch nicht ausfindig machen. Sie ist wohl nach Deutschland ausgewandert, aber die Spur verliert sich für uns. Laut Hörensagen hat sie keine Nachkommen. Natürlich könnt ihr das Gesetz im Ausland nicht kennen. Wir haben auch schon einen Anwalt angesprochen (jedoch noch keine Antwort, außer, dass es ziemlich schwierig werden kann, zu verkaufen). Wie würde so was denn in Deutschland laufen? Kann man nicht einfach alles verkaufen, das Geld daraus zu 1/4 auf die hohe Kante legen und falls die sich doch meldet (was sehr sehr unwahrscheinlich ist), ihr 1/4 des Geldes geben? Oder klappt das im Grundbuchamt dann nicht mit der Umschreibung?
Hallo!
Das deutsche Recht ermöglicht das Aufgebot eines Grundstückseigentümers zum Zwecke des Ausschlusses mit seinem Eigentumsrecht (§ 927 BGB, §§ 977 bis 981 ZPO).
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. Das Aufgebotsverfahren ist zulässig, wenn der Grunstückseigentümer verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch, die der Zustimmung des Eigentümers bedurfte, seit 30 Jahren nicht erfolgt ist.
Liegen die Voraussetzungen eines Aufgebots des Grundstückseigentümers nicht vor, kann für ihn ein Abwesenheitspfleger bestellt werden, wenn sich sein Aufenthalt nicht ermitteln lässt. Der Abwesenheitspfleger ist befugt, für den Abwesenden zu handeln.
Gruß, Franz