Hallo liebe wissende,
habe mir vor ein paar Monate eine Existenz gegründet.
Nun habe ich vor einigen tagen 2 rechnungen von 2 verschiedenen brufsgenossenschaften bekommen. Ist das richtig und zulässig? Oder kann man eine wieder kündigen?
Gruß skull
Hallo liebe wissende,
habe mir vor ein paar Monate eine Existenz gegründet.
Nun habe ich vor einigen tagen 2 rechnungen von 2 verschiedenen brufsgenossenschaften bekommen. Ist das richtig und zulässig? Oder kann man eine wieder kündigen?
Gruß skull
hallo,
das ist schon deshalb ungewöhnlich, weil der bg-beitrag für das laufende kalenderjahr normalerweise erst im nächsten jahr, abhängig von den lohn-angaben im fragebogen, der anfang des nächsten jahres auszufüllen sein wird, erhoben wird … und das im regelfall nur dann, wenn arbeitnehmer beschäftigt werden.
es gibt aber auch einige berufsgenossenschaften, bei den per satzung auch der unternehmer selbst versichert ist.
im zweifel also bei den bg anfragen, was die rechtsgrundlage für die forderung ist.
lg dev
Kündigung ist hier nicht. Bei einer BG ist man Kraft Gesetzes. Du solltest eine der beiden BG’s anrufen und Dein Problem schildern, dann bekommst Du wahrscheinlich ne Menge Papier zugeschickt, wenn Du das ausgefüllt hat werden die untereinander klären wer zuständig ist.
Jörg