Herr X hat eine Restschuldversicherung bei Krankheit ueber eine Bank wegen einem Ratenkredit bei Versicherer X, die wiederum bei Versicherung y ist.
Herr X hat aber auch eine KV, die bei dem Gleichen Versicherer ist wie die, die er bei der Bank hat, naemlich Versichererer Y.
Kann der Versicherer Y nun irgendwie querkommen und sagen, er bekommt ja nun ueber die Restschuldversicherung sein Krankengeld UND ueber die normale KV?
Wie gesagt der gleiche Versicherer und beides Krankentagegeldversicherungen - 1 normale KV und eine die Krankentagegeld nach Zitat " beträgt 1/30 der gleichbleibenden monatlichen Rate (monatliche Rate = Versicherungssumme geteilt durch Versicherungsdauer in Monaten)
Evtl. Reduzierung oder aehnliches?
Danke!