Herr X hat eine Restschuldversicherung bei Krankheit ueber eine Bank wegen einem Ratenkredit bei Versicherer X, die wiederum bei Versicherung y ist.
Herr X hat aber auch eine KV, die bei dem Gleichen Versicherer ist wie die, die er bei der Bank hat, naemlich Versichererer Y.
Kann der Versicherer Y nun irgendwie querkommen und sagen, er bekommt ja nun ueber die Restschuldversicherung sein Krankengeld UND ueber die normale KV?
Wie gesagt der gleiche Versicherer und beides Krankentagegeldversicherungen - 1 normale KV und eine die Krankentagegeld nach Zitat " beträgt 1/30 der gleichbleibenden monatlichen Rate (monatliche Rate = Versicherungssumme geteilt durch Versicherungsdauer in Monaten)
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sind Fragen zu beantworten. U.a. auch welche Zusatzkrankenversicherungen noch bestehen. Dies bedeutet, dass wenn in der Restschuldversicherung eine
Arbeitsunfähigkeitsversicherung mitversichert ist, dies anzugeben ist.
Und auch gleichzeitig, wenn weitere abgeschlossen werden dies nachzumelden ist.
Evt. kann das Krankentagegeld entsprechend gekürzt werden.
im Prinzip müssen beide zahlen, eine Anrechnung gibts nicht. Allerdings dürfen alle Krankentagegelder zusammen mit Krankengeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Wenn Herr X aber nicht wusste, weil Laie, dass es sich bei der Versicherung um eine Krankengeld Versicherung handelte, da sie ja offiziel die Ratenzahlung uebernimmt und nicht die Kranketage, wie bei einer klassischen KV ist das schon etwas kompliziert.
Der Bekannte erzählte es, weil der Ratenkredit nächsten Monat beendet ist und nochmals die Unterlagen zur Hand hatte und es da entdeckt wurde. Deweitern lief die Restschuldverischerung nicht direkt ueber eine Krankenversicherung. Kleingedruckte!