Moin zusammen,
ich habe eine Frage zum Verständnis der steuerlichen Berücksichtigung der AG-Anteile zur VBL-Zwangsumlage.
In den letzten Jahren wurden ja nach Jahresende die Steuerkarten ausgehändigt. Dort waren dann folgende Posten angelistet (Werte sind Spieldaten…)
20.000 Gesamtbruttoeinkommen
2.000 AG-Anteil VBL-Umlage
In diesem Jahr gibt es ja die Steuerkarte nicht mehr zurück, stattdessen gibt es den tollen Zettel mit der eTIN, darauf stehen jetzt alle Werte. Dort steht nun jedoch
22.000 Gesamtbruttoeinkommen
Der AG-Anteil VBL-Umlage wird also nicht mehr ausgewiesen, sondern dem Brutto zugeschlagen.
Frage: Ist das richtig so? Letztlich ändert das ja den Wert, den man in die Steuererklärung pinseln muß bzgl. Gesamtbrutto und daraus folgt eine geänderte Ermittlung der Steuersumme (nicht wirklich zur Freude des AN). Wo steht denn, sofern dies richtig ist, das dies nun so sein muß?
Zweite Frage in Zusammenhang mit der VBL: Ich las kürzlich, das die AN-Zwangsbeiträge zur VBL (nicht die freiwillig mögliche Zusatzversicherung, sondern die 1,41% Zwangsbeteiligung!) als Sonderausgabe lt. §10 EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Ist das richtig und wenn ja, wo pinselt man die in der Steuererklärung hin?
Es wäre schön, wenn jemand hier Licht ins Dunkel bringen könnte.
Danke & Gruß vom
Dicken MD.