2 Verständnisfragen VBL-Umlage

Moin zusammen,

ich habe eine Frage zum Verständnis der steuerlichen Berücksichtigung der AG-Anteile zur VBL-Zwangsumlage.

In den letzten Jahren wurden ja nach Jahresende die Steuerkarten ausgehändigt. Dort waren dann folgende Posten angelistet (Werte sind Spieldaten…)

20.000 Gesamtbruttoeinkommen
2.000 AG-Anteil VBL-Umlage

In diesem Jahr gibt es ja die Steuerkarte nicht mehr zurück, stattdessen gibt es den tollen Zettel mit der eTIN, darauf stehen jetzt alle Werte. Dort steht nun jedoch

22.000 Gesamtbruttoeinkommen

Der AG-Anteil VBL-Umlage wird also nicht mehr ausgewiesen, sondern dem Brutto zugeschlagen.

Frage: Ist das richtig so? Letztlich ändert das ja den Wert, den man in die Steuererklärung pinseln muß bzgl. Gesamtbrutto und daraus folgt eine geänderte Ermittlung der Steuersumme (nicht wirklich zur Freude des AN). Wo steht denn, sofern dies richtig ist, das dies nun so sein muß?

Zweite Frage in Zusammenhang mit der VBL: Ich las kürzlich, das die AN-Zwangsbeiträge zur VBL (nicht die freiwillig mögliche Zusatzversicherung, sondern die 1,41% Zwangsbeteiligung!) als Sonderausgabe lt. §10 EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Ist das richtig und wenn ja, wo pinselt man die in der Steuererklärung hin?

Es wäre schön, wenn jemand hier Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke & Gruß vom

Dicken MD.

Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
Hallo,

Der AG-Anteil VBL-Umlage wird also nicht mehr ausgewiesen,
sondern dem Brutto zugeschlagen.

Du solltest mal bei deinem Arbeitgeber nachfragen.* Die Beiträge sind grundsätzlich nicht unter § 3 Nr. 63 EStG fallend, also steuerpflichtig. Die Arbeitgeberanteile werden im Allgemeinen bis zu monatlich 92,03 € pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Sie sind also in dieser Höhe vom Arbeitnehmer nicht mehr selbst zu versteuern, nur der übersteigende Betrag.
* zum selbernachrechnen:
Umlagesatz an die VBL 7,86%
Arbeitnehmeranteil 1,41%
Arbeitgeberanteil 6,45%
max pauschal versteuerbar 92,03 €
Rest gehört zum Bruttolohn

Zweite Frage in Zusammenhang mit der VBL: Ich las kürzlich,
das die AN-Zwangsbeiträge zur VBL (nicht die freiwillig
mögliche Zusatzversicherung, sondern die 1,41%
Zwangsbeteiligung!) als Sonderausgabe lt. §10 EStG in der
Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Ist das richtig
und wenn ja, wo pinselt man die in der Steuererklärung hin?

Die Arbeitnehmerbeiträge (und obige übersteigende Beträge) werden in der Zeile Lebensversicherungen eingetragen.

Viele Grüße
C.