2 Verträge, erster Vertrag vorzeitig kündbar?

Z hat einen Arbeitsvertrag als Erzieher angeboten bekommen, hat jedoch einen lukrativeren Job in Aussicht. Da er zunächst Arbeitsvertrag bei Firma A unterschreiben will ist er sich jedoch nicht sicher, ob er diesen noch vor Beginn der Tätigkeit kündigen kann, falls Job B sichergestellt ist. Beide Verträge würden sich zeitlich überschneiden. In Vertrag A steht keine gesonderte Regelung bezüglich einer vorzeitigen Kündigung. Lediglich dass die Probezeit 6 Wochen nach § 30 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz TVöD beträgt. Hätte Z die Möglichkeit, diesen Vertrag noch vor Antritt der Tätigkeit wieder zu kündigen unter Einhaltung der 2 Wochen-Frist?

I.d.R. ist vereinbart, dass ein AV vor Arbeitsbeginn nicht gekündigt werden kann. Einmal im AV nachlesen.

Schönen Tag noch.

Kommt darauf an
In Ermangelung der Fähigkeit, den entsprechenden Link zu postn, zitiere ich mal LeoLo:

Ein AV ist auch vor Arbeitsaufnahme fristgerecht kündbar, soweit dies nicht vertraglich ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist. Ob die Kü vor Arbeitsbeginn mangels konkreter Vereinbarung offensichtlich ungewollt ist, entscheidet im Streitfalle der Arbeitsrichter. Starke Indizien hierfür wären das Fehlen einer Probezeit in Begleitung entsprechend längerer Kündigungsfristen, bei AGseitiger Kü die Abwerbung aus einer sicheren Arbeitsstelle, die Vereinbarung einer Lebens- oder Dauerstelle und für beide Parteien ganz besonders die Vereinbarung einer entsprechenden Vertragsstrafe. Davon abhängig und somit strittig ist im Einzelfalle dann auch, wann die Küfrist zu laufen beginnt - ob mit Zugang der Kü oder mit Beginn des ersten Arbeitstages. Ohne Deine konkreten vertraglichen Grundlagen und eventuell zusätzliche Vereinbarungen im Wortlaut zu kennen, kann man Dir also weder sagen, daß Du es kannst, oder eben nicht…

Da der TVÖD eine Probezeit mit kurzer Frist vorsieht, sollte zumindest aus diese Sicht kein Hindernis existieren.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß