2 Verwarnungsgelder weger 1 Ordnungswidrigkeit

Hi,

angenommen A hat heute mit der Post 2 Briefe wegen der selben Ordnungswidrigkeit bekommen:

  1. 10.09. - 22.30 uhr Verwarnungsgeld 15 €
    Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite § 12 Abs.4,§ 49 StVO, § 24 StVG

  2. 11.09- - 21:00 uhr Verwarnungsgeld 25 €
    Sie parkten länger als eine Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite § 12 Abs.4,§ 49 StVO, § 24 StVG

Darf man für diesselbe Ordnungswidrigkeit zweimal zur Kasse gebeten werden darf ? Was würdet Ihr empfehlen ?

danke & gruss

Hallo,

ich würde Nummer 2 bezahlen und abwarten, was zu Nummer 1 kommt. Bei einem Anhörungsbogen freundlich darauf hinweisen, dass man wegen dieser Owi bereits bezahlt hat. Mit dem Bezahlen der ersten Owi wäre man zudem noch einem evtl. erhöhtem Bußgeld für die gesamte Parkzeit zuvorgekommen.

Gruss

Iru

Hallo,
das sieht nach demselben Tatbestand aus, ich lese aber zwei unterschiedliche Tage, also zwei „Vergehen“.
Gruss Helmut

Guten Abend!

das sieht nach demselben Tatbestand aus, ich lese aber zwei
unterschiedliche Tage, also zwei „Vergehen“.

Hoppla, hat sich die Rechtslage mal wieder diametral verändert?

Da hast du recht… allerdings kommt es… wenn er sich nun einlässt dort quasi 24 Stunden gestanden zu haben auch nicht billiger… entgegen der Fahrtrichtung länger als drei Stunden?

Sehe ich das falsch?

angenommen A hat heute mit der Post 2 Briefe wegen der selben
Ordnungswidrigkeit bekommen:

  1. 10.09. - 22.30 uhr Verwarnungsgeld 15 €
    Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite § 12
    Abs.4,§ 49 StVO, § 24 StVG

  2. 11.09- - 21:00 uhr Verwarnungsgeld 25 €
    Sie parkten länger als eine Stunde verbotswidrig auf der
    linken Fahrbahnseite § 12 Abs.4,§ 49 StVO, § 24 StVG

Darf man für diesselbe Ordnungswidrigkeit zweimal zur Kasse
gebeten werden darf ? Was würdet Ihr empfehlen ?

Ist es denn dieselbe? Ich lese unterschiedliche Sachverhalte. Es kann auch sein, dass das Kfz zwischendurch bewegt und nur abermals falsch abgestellt wurde. Könnte sowas nicht mehrfach/wiederholt geahndet werden, hätte ich mit ein und demselben Knöllchen für immer einen Freiparkschein vor meinem Haus, ich müsste nur behaupten, das Kfz würde nie bewegt werden, und die einzige Aktivität sei der tägliche Reifenwechsel, ein zugegeben etwas merkwürdiges Hobby…)

Gruß
smalbop

Hallo

entgegen der Fahrtrichtung länger als drei Stunden?

Steht das im „normalen“ Katalog?
Bei (angenommen fast) 24 Stunden, könnte man aber durchaus vom Katalog abweichen, womit man dann schon in die Punkteränge kommen würde.

Cu Rene

Hallo,

Wenn der PKW in dem Zeitraum der beiden Knöllchen nicht bewegt wurde, dann deutet der

_ Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog _
ab Punkt 6 auf eine tateinheitliche Handlung hin.

http://www.kba.de

In dem Fall würde das jeweils höchste Ordnungsgeld ( 25 € ) gelten.
Es bliebe aber dennoch abzuwarten, inwieweit dann noch etwas zu den ersten 15 € nachkäme.

Wäre der PKW in der Zwischenzeit bewegt worden
( also erneut vorschriftswidrig in einer anderen Lücke geparkt ), dann wären definitiv beide Knöllchen zu bezahlen.

mfg

nutzlos