Ein Autofahrer wurde heute morgen wegen fahren ohne sich anzuschnallen angehalten. Dummerweise hatte erkeinen Führerschein dabei. Der Polizist meinte es koste 30,-€ für das fahren ohne Gurt und nocheinmal 10,-€ für das nichtmitführen des Führerscheines. Er gab eine Mängelanzeige zur Vorlage des FS mit und lehnte ein Verwarnungsgeld kategorisch ab, da er ein Bußgeldverfahren einleiten würde. Die Summe der einzelnen Verstöße betrage 40,-€ und somit wär es ein Bußgeld + einen Punkt. Auf nachfragen des Fahrers, ob es nicht so wäre, dass bei mehreren Verwarnungsgeld-Tatbeständen, die gleichzeitig festgestellt würden, nur der höhere Verstoß geahndet werde, meinte der Polizist nur: „So einen Quatsch hab ich noch nie gehört. Wo haben Sie das denn her?“ Darauf der Fahrer: „Sie können doch nicht aus mehreren Verwanungsgeldern ein Bußgeld zusammenzaubern und Punkte verhängen.“ Polizist: „Das werden Sie schon noch sehen, dass das geht.“ Ist dem wirklich so?
mfg
Jörg
Der Polizist meinte es koste 30,-€ für das
fahren ohne Gurt und nocheinmal 10,-€ für das nichtmitführen
des Führerscheines.
Hi,
der ist aber kleinlich.
Hat den jemand geärgert?
Die Summe der einzelnen
Verstöße betrage 40,-€ und somit wär es ein Bußgeld + einen
Punkt.
Rechnen kann er, muss man ihn lassen, manchmal sogar verrechnen.
Auf nachfragen des Fahrers, ob es nicht so wäre, dass
bei mehreren Verwarnungsgeld-Tatbeständen, die gleichzeitig
festgestellt würden, nur der höhere Verstoß geahndet werde,
Das nennt sich Tateinheit
„Das werden
Sie schon noch sehen, dass das geht.“
Das nennt sich Tatmehrheit.
Ist dem wirklich so?
In meinen Augen müsste hier Tateinheit gelten, Gurt und Führerschein, beide Verstöße wurden gleichzeitig beim führen eines Kfz gemacht.
Leider, als Beispiel Geschwindigkeit und Gurt urteilen die Richter unterschiedlich. Da gibt es kein höchstrichterliches Urteil wo man sich orientieren kann.
Persönlich würde ich es bei 40€ 1Punkt darauf ankommen lassen und wenn es sein muss vor den Kadi.
Q-Gruß
Die Überprüfung des Füherscheins findet doch erst nach dem fahren ohne Gurt statt… ich würd meine Hand nicht für die Tateinheit ins Feuer legen.
Die Überprüfung des Füherscheins findet doch erst nach dem
fahren ohne Gurt statt…
Hi, stimmt, aber
mal aus dem FEV § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen zitiert
Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Der Verstoß wurde schon begangen als mit dem Fahrzeug losgefahren wurde.
Es ist eine Frage der Auslegung, und es wird auch unterschiedlich ausgelegt. Erst wenn die in den roten Roben mal da ein Urteil gefällt haben kann definitiv ja/nein gesagt werden.
ich würd meine Hand nicht für die
Tateinheit ins Feuer legen.
Wie oben geschrieben, man kann nicht sicher sein wie es ausgeht. Dachte das hätte ich deutlich zum Ausdruck gebracht.
Q-Gruß
Hast du… ich wollte auch nur ausführen warum es möglicherweise anders interpretiert werden könnte.
Wie du so schön sagst… bereits bei Fahrtantritt… dan würde der Zeitpunkt ja also vor dem zweiten Verstoss liegen… na ja überlassen wir es den Gerichten ^^
Hi
da streiten sich dann mal wieder die Geister:
da das Nichtanschnallen und das Nichtmitführen des FS nichts miteinander zu tun haben und somit zwei Handlungen darstellen, die unabhängig von einander sind, ist das Tatmehrheit.
Gruß
HaWeThie