Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Situation bereits von Geburt mehrere Vornamen eingetragen zu haben.
Ist es erlaubt, auch mit dem zweiten oder dritten zu unterschreiben und sich damit zB zu bewerben? In sämtlichen Ausweisen und Zeugnissen sind ja ohnehin alle Vornamen aufgelistet.
Oder muss man besagten dann erst als offziellen Rufnamen eintragen lassen?
Wenn ja, weis jemand welche Behörde dafür zuständig ist, und ob für soetwas Gebühren anfallen?
Würde mich auch interessieren ob jemand weis, wieviel Aufwand damit vorbunden wäre. Eigentlich ist es ja nur ein Stich unter einem der Vornamen, der ihn zum Rufnamen bestimmt …
Hoffe auf Antwort,
Gruß Emma
Hallo,
Ist es erlaubt, auch mit dem zweiten oder dritten zu
unterschreiben und sich damit zB zu bewerben?
ja.
Oder muss man besagten dann erst als offziellen Rufnamen
eintragen lassen?
in Deutschland gibt es sowas wie einen „offiziellen Rufnamen“ nicht.
Alle standesamtlich eingetragenen Vornamen sind gleichrangig.
Gruß,
Malte
Bei Verwandten gab es früher mal die Möglichkeit mit unterstreichen. Damit wird das festgelegt.
Klingt schon irgendwie seltsam einfach einen anderen Vornamen zu verwenden… dachte schon, dass man das offiziell irgendwie ändern muss.
Mit „früher“ meint ihr also gleichzeitig „heute nicht mehr“?
Das wäre ja optimal!
Hallo,
Mit „früher“ meint ihr also gleichzeitig „heute nicht mehr“?
es mag sein, daß es „früher“ so war, daß man den Rufnamen per Unterstreichung angeben konnte, aber rechtlich beschränkt war man „noch nie“ darauf. Man konnte also „schon immer“ alle seine Vornamen nach freiem Wunsch gleichberechtigt verwenden.
Das wäre ja optimal!
Na siehst Du 
Gruß,
Malte (der noch nie das Bedürfnis nach Verwendung seines zweiten Vornamens verspürte)
Mag sein, dass einer von mehreren Vornamen ausgesucht werden kann.
Jedoch: bei geändertem Vornamen besteht die Möglichkeit, bei z.B. Versandhäusern Sachen unter „neuem“ Vornamen zu bestellen und so die evtl. bestehenden negativen „Ratings“ zu umgehen - und siehe da:
der größte Schuldner - der nirgends mehr etwas per Rechnung bekommt - kann wieder „shoppen“.
Aber: aufpassen - dies (das Kaufen von Sachen mit dem Wissen, diese nicht bezahlen zu können) kann als Betrug geahndet werden !
(kommt auch in der Praxis vor!)
Bei der Abgabe des Offenbarungseides wird daher der Rufname unterstrichen !!!
grüße