2. Vornamen entfernen

Möchte gern wissen ob man seinen 2. Vornamen streichen lassen kann. Bitte nur Antworten keine Ratschläge. Da mein Rufname an 2. Stelle steht werde ich zwar nur von Banken immer mit diesem angeschrieben. Das nervt aber ungemein denn ich wurde von Kindheit an nur xxx gerufen. Jetzt soll ich plötzlich Waltraud heißen. Selbst die Bankkarte kam mit Waltraud und der Nachname. Nun würde ich aber eine Unterschriftfälschung begehen denn ich unterschreibe schon immer mit xxx
Danke vorab xxx

Hallo,

nein,das kann man nicht,denn alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen Rufnamen mehr. In der ehemaligen DDR wurden Rufnamen bis zur Wiedervereinigung in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.
Die Vornamen werden so,wie sie in der Geburtsurkunde aufgeführt sind,in den Personalausweis oder Reisepaß übernommen.

In der Maschinenlesbaren Zone der vorgenannten Ausweise wird aufgrund der begrenzten Zeichenzahl (Internationale Übereinkunft) zuerst der Familienename und dann in der Geburtsurkunde links beginnend die Vornamen bis zum erreichen der Kapazität des Feldes übertragen.

Änderungen sind möglich
Hallo,

Vornamen können geändert, bzw. auch gestrichen werden.

Was dabei zu beachten ist und welche Vorschriften es dazu gibt kannst Du in
diesem Link ab Nr. 60 nachlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090…

Gruß Merger

nein,das kann man nicht,denn alle Vornamen sind
gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und
Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt
werden.

Und diese Antwort hast Du wo gefunden ?
Oder hast Du danach gewürfelt ?

Hallo,

na schau einfach mal da:
http://www.personenstandsrecht.de/PERS/DE/Themen/Rec…

nach…

Auszug:

Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur
in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder
Adoption, in Betracht. Für die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten namensrechtlichen
Vorschriften ist das Bundesministerium der Justiz zuständig.

Das gleiche gilt auch für Vornamen…

Also war deine zuerst gegebene Antwort falsch!

nein,das kann man nicht,denn alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden. …

Änderungen sind möglich, darüber entscheidet der Gesetzgeber.

Hallo,

nein,das war sie nicht…lies dir noch einmal genau den Text durch…

Eine Vornamensänderung käme laut Gesetz zum B. dann in Frage, wenn der
1.Vorname = Wilma
und der

2.Vorname = Ficken

wäre…aber nicht,wenn

1.Vorname = Helena
2.Vorname = Magda

ist…

Moin,

und du bist der Meinung „Ich find’s doof“, ist ein wichtiger Grund?

Gruß

TET

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