2. Vornamen ergänzen

Hallo, ich habe mal eine Frage, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen…
Bei der Geburt unseres Sohnes vor 3 Wochen wurde leider auf der Geburtsurkunde der 2. Name Josef, den wir aus traditionellen Gründen gewählt haben vergessen worden. Es ist uns sehr wichtig dass unser Sohn als 2. Namen diesen trägt, da er in unserer Familie große Tradition hat!
Ist es möglich diesen nachtragen zu lassen? Entweder ergänzen oder durch eine komplette Namensänderung??

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sollte tatsächlich es sich lediglich um ein Versehen handeln, das Sie belegen können, dann kommt eine nachträgliche Berichtigung, also ein Nachtrag des Namens Josef in Frage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Bundesland die Berichtigung vorgenommen werden muss. Das Nähere richtet sich nach dem Personenstandsgesetz (PStG). Zur Berichtigung und Beurkundung der Ergänzung des Namens Josef im elektronischen Personenstandsregister ist von Gesetzes wegen allein der Standesbeamte berufen (§§ 1, 2 PStG).
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo ! Ja du kannst es nachtragen lassen aber ist wichtig das du es so schnell wie moglich mahchst ! Sei sicher und fuge die geburtsurkunde de die du hast MIT ! viel Gluck und freude MIT den kleinen ! Viele liebe grusse Von michaela !

Hallo Hummel24,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich würde aber auf alle Fälle bei der zuständigen Behörde Krach machen, denn, wie du schilderst, haben die ja wohl vergessen beide Namen einzutragen. Von daher würde ich denen gewaltig auf den Nerv gehen.

Viel Erfolg

DDWAE