Hallo,
wie könnte folgender Fall beurteilt werden? vielleicht hat ja ein Steuer-Experte eine Idee
Jemand macht eine 2 wöchige Dienstreise im europäischen Ausland. Da es günstiger wäre (Flugkosten sind höher als Hotelkosten am Wochenende) bleibt der Arbeitnehmer am Wochenende vor Ort. Der Arbeitgeber zahlt das Hotel auch am Wochenende, da er dadurch ca. 300 Euro Spart.
Arbeitszeiten wie folgt:
Woche 1: Mo - Fr. 08:00 - 18:00
Woche 2: Mo - Do 08:00 - 18:00
Nun die Frage: Müsste der Arbeitnehmer die Hotelkosten von Freitag bis Sonntag (Arbeitnehmer wäre ansonsten Sonntag Abend angereist) wegen des geldwerten Voteils versteuern.
Kann jemand etwas dazu sagen? Vielleicht auch wie hoch evtl. der Betrag wäre? (Das Hotel würde für zwei Übernachtungen ca. 300 Euro kosten.
Vielen Dank!!!
Vicki