2. Wohnsitz

Hallo zusammen,

mal eine Frage: angenommen ein minderjähriges Kind ( 13 Jahre, dessen Eltern geschieden sind ) hält sich an drei Tagen der Woche bei Mutter, am Rest der Woche beim Vater auf. Wo muss/kann das Kind pol. gemeldet sein? Können auch beide Wohnsitze ( der von Mutter und Vater ) angegeben sein? Wer entscheidet, wo pol. Meldung zu erfolgen hat?

Danke für Antworten!!, Gruß, zipzap

Hallo,

mal eine Frage: angenommen ein minderjähriges Kind ( 13 Jahre,
dessen Eltern geschieden sind ) hält sich an drei Tagen der
Woche bei Mutter, am Rest der Woche beim Vater auf. Wo
muss/kann das Kind pol. gemeldet sein? Können auch beide
Wohnsitze ( der von Mutter und Vater ) angegeben sein? Wer
entscheidet, wo pol. Meldung zu erfolgen hat?

Hallo,

also hier mal die Passage aus dem Meldegesetz Rheinland-Pfalz: http://rlp.juris.de/rlp/MeldeG_RP_P16.htm
Habe mich belehren lassen, dass das im Grund so in ganz Deutschland gilt.
Es können also beide Wohnsitze gemeldet werden. Nach den o.g. Angaben müßte die Wohnung des Vaters die Hauptwohnung sein. Aber in der Realität interessiert das meist keinen wirklich.

Gruß