A wird eine neue Arbeitsstelle antreten und einen Firmenwagen erhalten. Nun ist es ja so, dass wegen des Firmenwagens zum Brutto-Monatsgehalt noch folgenden Kosten dazu kommen:
1% des Listenneupreises des Firmenwagens
0,03% des Listenneupreises des Firmenwagens je Kilometer Wegstrecken von Wohnung zum Arbeitsplatz
Der Schwager von A wohnt in der Nähe des neuen Arbeitsplatzs und A könnte bei seinem Schwager unter der Woche mietfrei wohnen. Jetzt die Fragen:
Brauchen A und der Schwager dennoch einen Mietvertrag obwohl keine Miete bezahlt wird
Hat der Schwager irgendwelchen bürokratischen Aufwand oder sonst. Nachteile?
welchen gesteigerten Nährwert hat die Info mit dem Firmenfahrzeug? Werden die erzielten Einnahmen dem Schwager doch als „Miete“ zur Verfügung gestellt?
Wird denn beabsichtigt, einen 2. Wohnsitz anzumelden?
Ist die Arbeitsstelle befristet oder dauerhaft angelegt?
Besuch der länger als 3 Monate bleibt, ist kein Besuch mehr, sondern im Zweifel ein Untermieter. Dabei würde ich behaupten, dass die regelmäßige Unterbrechung an den Wochenenden nach 3 Monaten auch keine Rolle spielt, da regelmäßig unter der Woche dort gewohnt wird. Insbesondere wenn ein 2. Wohnsitz angemeldet wird, evtl. um weitere Steuern zu sparen, doppelte Haushaltsführung etc., ist es sowieso ein Untermietverhältnis, ob nun Miete gezahlt wird oder nicht.
Effekt für den Schwager: Er muss den Untermieter seinem VM melden und dessen Einverständnis einholen. Dieses Einverständnis darf der VM zwar nur in wenigen Fällen zurückhalten, aber ohne Einverständnis darf man auch keinen Untermieter aufnehmen (lediglich Eltern, Kinder und Lebenspartner, Ehefrauen,-männer).
Wenn der VM informiert ist, wird er mit Sicherheit die Verbrauchsabrechnungen den neuen Gegebenheiten anpassen (wollen und müssen). Der Schwager wird also mehr Nebenkosten zu bezahlen haben.
welchen gesteigerten Nährwert hat die Info mit dem
Firmenfahrzeug? Werden die erzielten Einnahmen dem Schwager
doch als „Miete“ zur Verfügung gestellt?
Welche Einnahmen? Nein, der Schwager erhält nichts. Da Besitzer eines Firmenwagens je Kilometer Fahrstrecke (zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) 0,03% vom Neupreis des Wagens versteuern müssen, ist es besser möglichst wenig Kilomter zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu haben; daher die Motivation mit dem 2. Wohnsitz.
Wird denn beabsichtigt, einen 2. Wohnsitz anzumelden?
Ja, auf jeden Fall. Muss ja alles Hand und Fuß haben.
Ist die Arbeitsstelle befristet oder dauerhaft angelegt?
Unbefristet.
Effekt für den Schwager: Er muss den Untermieter seinem VM
melden und dessen Einverständnis einholen.