2. Wohnsitz nach mehr als zwei Jahren!

Hallo,

gibt es Urteile oder Bestimmungen, wann ein beruflich bedingter doppelter Wohnsitz länger als zwei Jahre anerkannt wird?

Z.B. Befristete Beschäftigung, Nebentätigkeit am Heimatort (in welchen Umfang, z.B. soundsoviel Tage mindestens?)

Wenn jemand was weiß würde mich das super freuen!

Danke, Bernd

Hallo,

Die 2Jahre-Frist beginnt neu bei Unterbrechung der Tätigkeit wegen Beendigung der Beschäftigung oder vorübergehender Beschäftigung an einem anderen Ort und jeweils!!! Dauer der Unterbrechung von mehr als 8 Monaten. Weitere Gründe werden nicht anerkannt. Der BFH hat in seinen Urteilen vom 5.12.97 bzw. 7.6.2000 (siehe BStBl 98 II 211 und BFH 2000 NV 1465) die Auffassung vertreten, die Regelung sei verfassungsgemäß. Unter den Aktenzeichen 2 BvR 400/98 und 2 BvR 592/98 sind 2 Verfassungsbeschwerden darüber beim BVerfG anhängig. Ob sie zwischenzeitlich erledigt sind, glaub ich nicht, da ich nichts darüber gelesen habe. Meine Quellen sind aber manchmal etwas träge.
Gruß
Cirwalda

gibt es Urteile oder Bestimmungen, wann ein beruflich
bedingter doppelter Wohnsitz länger als zwei Jahre anerkannt
wird?

Z.B. Befristete Beschäftigung, Nebentätigkeit am Heimatort (in
welchen Umfang, z.B. soundsoviel Tage mindestens?)

Wenn jemand was weiß würde mich das super freuen!

Danke, Bernd

Danke, o.T.
danke