Hallo,
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Kann man, wenn man in Deutschland mit 2. Wohnsitz angemeldet ist, Kindergeld beziehen?
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Werden für den 2. Wohnsitz Steuern fällig? Wenn ja, in welcher Höhe?
Das Beispiel bezieht sich auf ein Ehepaar.
Sie ist mit ihren 2 Kindern in Deutschland mit 2. Wohnsitz bei ihren Eltern angemeldet. Sie hat kein Einkommen.
Der Ehemann ist nicht in Deutschland gemeldet und verdient im Ausland ca 1800€ netto.
Hi,
- Kann man, wenn man in Deutschland mit 2. Wohnsitz
angemeldet ist, Kindergeld beziehen?
nein
- Werden für den 2. Wohnsitz Steuern fällig? Wenn ja, in
welcher Höhe?
Einkommensteuer?
bei inländischen Einkommensanteilen
Das Beispiel bezieht sich auf ein Ehepaar.
Sie ist mit ihren 2 Kindern in Deutschland mit 2. Wohnsitz bei
ihren Eltern angemeldet. Sie hat kein Einkommen.
Der Ehemann ist nicht in Deutschland gemeldet und verdient im
Ausland ca 1800€ netto.
kein Kindergeldanspruch
Warum holt sich das Ehepaar nicht das Kindergeld im Staat des ersten Wohnsitzes?
Schöne Grüße
C.