ich bin vor einem Jahr wegen eines Jobwechsels von A nach B gezogen. In A hatte ich noch ein Eigenheim um das ich mich kümmern musste (keine Vermietung!) und einen Nebenjob und diesen Ort deshalb als 2. Wohnsitz angegeben. B ist seit Umzug mein 1. Wohnsitz. Was kann ich steuerlich an Fahrten zu meinem 2. Wohnsitz geltend machen?
Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Nebenjob stehen.
Guten Morgen,
eine typische Frage für einen Steuerberater Deines Vertrauens.
Ein schönes Wochenende
Hallo,
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Fahrten zum 2 Wohnsitz könnenin diesem Fall steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Hallo,
Sie können 52 Heimfahrten im Jahr jeweils einfache
Kilometer x 0,30cent absetzen.
Sehr wichtig wäre ein Konto an diesem Ort zu haben.
Damit steht für das Finanzamt fest,dass Sie sich auch um Geldangelegenheiten kümmern müssen. Egal wieviel draf ist!
Die Nebenkosten ihrer jetzigen Wohnung sowie die des
Eigenheims können Sie natürlich auch absetzen.
auch die KM zur Arbeit können Sie absetzen.
Hoffe es hilft ihnen etwas weiter.
Gruß
monika61
Hallo Monika,
vielen Dank für die Antwort! Ich kann also pro Woche eine Heimfahrt absetzen? Das gilt also auch für meinen 2. Wohnsitz? Ein Konto habe ich sogar nach wie vor noch…Dann ist meine Nebentätigkeit also gar nicht von Bedeutung? Wieso kann ich denn meine Nebenkosten absetzen? Ich habe mal gelesen, dass ich aufgrund von Umzug doppelte Mieten absetzen kann. Gilt das auch wenn man Eigenheim hat? Kann ich dann die Miete der neuen Wohnung für die Zeit absetzen, bis mein Eigenheim verkauft wurde, oder die Zinsen von meinem Darlehen?
Viele Grüße
Paprika