2. Wohnsitz

Wer kann mir sagen unter welchen Bedingungen ich meinen Studienort als 2.Wohnsitz anmelden kann, bzw. wo ich hierzu verbindliche Infos einholen kann. Auf dem Einwohnermeldeamt sagten sie mir, dass ich meinen Studienort auf jeden Fall als 1. Wohnsitz anmelden muss, obwohl ich die Semesterferien (zusammen ein halbes Jahr und auch die Wochenenden von Mo-So zuhause bin. Auch wegen dem Wählen möchte ich dies aber auf keinen Fall.
Viele Grüße von Kirsten

Antwort du kannst deine Wohnsitze wählen, wie du willst,du brauchst nur an deinem Studienort deinen 2. Wohnsitz anmelden und fertig, dazu gehst du einfach zur Meldebehörde des Studienortes und meldes deinen 2. Wo.stz an. Die Uni s drängen nur auf den 1. Wo-sitz,weil die Länder den Städten bei 1. Wohnsitzen andere Zuschusse gewähren.

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Hallo Hajo,
Kirsten hat m.W. Recht. Achte aber darauf, dass es Dir nicht so geht wie dem Sohn von Freunden: er studiert in Potsdam und hat dort seinen 2. Wohnsitz angemeldet. Jetzt muss er dort eine „Zweitwohnsitzsteuer“ entrichten.
Freundliche Grüsse
wolle

Sorry, hab wohl die Namen vertauscht… :frowning:(

Hi Hajo,

meines Wissen gibt es auch Ausnahmen. Nämlich bei Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung muss dort der Erstwohnsitz angemeldet sein. (Ein 2. Wohnsitz ist hier nicht zulässig.?) Bei Genossenschaftswohnungen gilt - soweit ich weiß - dasselbe in puncto Hauptwohnsitz.

Gruß

Dagmar

Hi Kirsten!!
ich kenne Deine Probleme… Steuern bekommt die Kommune nur für gemeldete Bürgerinnen… und das sind nunmal nur die mit dem ersten Wohnsitz!!
Wenn du „zu Hause“ noch in Vereinen/Parteien o.ä. Mitglied bist, zählt das als Argument…
wenn nicht… melde Dich mit 2. Wohnsitz an… und versuche dann bei Deiner „Heimatbehörde“ die Wohnsitze zu tauschen.
Ayla, die Dir keine grossen Hoffnungen machen kann…