Hallo!
Jemand möchte während einer Umschulung nicht täglich pendeln und kommt bei einem Bekannten unter.
Diese Unterkunft soll dann als 2.Wohnsitz angemeldet werden.
Da eine 2. Wohnsitzsteuer erhoben wird ist die Frage,ob der Umschüler diese auch zahlen müsste,obwohl er selber keine Miete zahlt.
Zweitwohnsitzsteuer = Gemeindesteuer
Hi !
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Dies bdeutet, dass jede Gemeinde für sich selbst entscheiden kann, ob sie diese Steuer überhaupt erhebt und an welche Merkmale sie die Steuerpflicht und etwaige Steuerbefreiungen knüpft.
Ohne Kenntnis, welches der unzähligen Gesetze zur Zweitwohnsitzsteuer mit dem vorgelegten Sachverhalt abgeprüft werden soll, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.
Wenn also beim Lesen des zutreffenden Gesetzes die Fragen noch nicht beantwortet sind, dann hier bitte einfach mal einen Link des Gesetzes einstellen. Hier sind sicherlich einige Experten unterwegs, die den Text dann entschlüsseln können.
BARUL76
PS: Bitte das zutreffende Gesetz verlinken und nicht nur sagen für welche Gemeinde die Frage beantwortet werden soll.
Hallo,
die Frage kann man so generell nicht beantworten, weil die Zweitwohnungssteuer durch örtliche Satzung festgelegt wird. Man müßte also wissen, was in der Satzung der Gemeinde geregelt ist.
Es gibt allerdings eine Rechtsprechung, die im Ergebnis besagt, dass eine Zweitwohnsteuer nicht erhoben werden darf, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen genommen wird. Das trifft aber vor allem die Fälle von Ehepaaren, wenn einer einen zweiten Wohnsitz nimmt, aber ein gemeinsamer Erstwohnsitz behalten wird.