2 Wohnung für Sohn absetzbar ?

Hallo wir (4 Personen) haben eine 4,5 Zimmer Wohnung 115 m² .

für meinen Sohn (16 Jahre, 10. Klasse Gymnasium) haben wir eine Kellerwohnung (2 Zimmer, 60 m², Küche, Bad) im selben Haus angemietet.

Kann ich die Miet- und Nebenkosten steuerlich absetzen ?
Die Kosten für Renovierung ?
Die Kosten für Möblierung ?

Danke

hi,

in welchem zusammenhang sollten den diese kosten zu einer einkunftsquelle stehen?

diese aufwendungen sind durch den ausbildungsfreibetrag abgegolten, inwieweit aber dieser eingreift (unter 18 und auswärts untergebracht) ist fraglich, da auswärtige unterbringung hier wohl nicht vorliegt.

insoweit wird sich der staat mit null an der zusatzwohnung beteiligen.

gruss vom

showbee

p.s. wisst ihr, wieviele menschen in eine 114qm wohnung in osteuropa passen?

hallo sam,

geh zu deinem steuerberater und besprech mit ihm alles notwendige, was du beachten musst.

im prinzip ist es möglich, wenn du keine formfehler machst. siehe hierzu die urteile des bundesfinanzhofs vom 19.10.1999 bundessteuerblatt (BStBl) 2000 II S. 223 und 224 http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_index/ini0002.htm

beachte auch, dass in zukunft die miete einen betrag von 75 % des ortsüblichen mietwertes nicht unterschreiten darf!

viele grüße
gunnar

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hi gunnar,

ich glaube du hast die ausgangsfrage missstanden. nicht die eltern wollen an sohnemann vermieten, die eltern mieten 2 wohnungen in einem haus (eine für sich und eine für sohnemann).

die 2. wohnung ist nicht steuerlich abziehbar. ein erhöhter ausbildungsfreibetrag kommt auch nicht in betracht, da die auswärtige unterbringung in engen räumlichen zusammenhang mit der elterlichen wohnung steht (er geht bestimmt zum essen nach hause etc.).

nix V+V!

gruss vom

showbee