Eine mieterin mietete zwei wohnungen auf einer etage, sie wollte dann eine verbindung zwischen den zwei wohnungen herstellen, da es sich um altbau handelt sind hier im fachwerk schon türvorkehrungen vorgesehen, sie ist architektin, und meinte, sie kenne sich aus.
Der vorgänger (Vermieter) erlaube die hierfür im fachwerk vorgesehene einbau einer tür.
Nun da sie doch nicht so schlau war ließ sie eine tragende wand 5 Balken (senkr.) davon 2te und 4te balken entfernen und das dazwischen-liegende gemäuer entfernen.
Ist das nicht eine vorsätzliche sachbeschädigung unter vorgetäuschter Kenntnisse.
was kann man dagegen tun - ??? Geht hier eine sofortige oder ordentliche Kündigung ???