2 wohnungen 1 mieter - falscher umbau

Eine mieterin mietete zwei wohnungen auf einer etage, sie wollte dann eine verbindung zwischen den zwei wohnungen herstellen, da es sich um altbau handelt sind hier im fachwerk schon türvorkehrungen vorgesehen, sie ist architektin, und meinte, sie kenne sich aus.

Der vorgänger (Vermieter) erlaube die hierfür im fachwerk vorgesehene einbau einer tür.

Nun da sie doch nicht so schlau war ließ sie eine tragende wand 5 Balken (senkr.) davon 2te und 4te balken entfernen und das dazwischen-liegende gemäuer entfernen.

Ist das nicht eine vorsätzliche sachbeschädigung unter vorgetäuschter Kenntnisse.

was kann man dagegen tun - ??? Geht hier eine sofortige oder ordentliche Kündigung ???

Hallo, ich verstehe den Sachverhalt nicht wirklich.

Wenn die Erlaubnis nur für den Einbau einer Tür gegeben war, ist aus zweierlei Sicht die Mieterin in Erklärungsnot.

  • Erstens warum entfernt sie Wände, ohne das vorher mit dem Vermieter abzustimmen und vor allem (schriftlich!) genehmigen zu lassen? Das darf sie (wenn es so war) natürlich nicht und sie als Vermieter können den sofortigen Rückbau respektive den Neubau der Wand auf Kosten der Mieterin verlangen.

Zweitens ist es grob fahrlässig und gefährlich eine Wand ohne statische Prüfung abzureisen (so es denn so war).

Soweit meine Annahmen, was aber wichtiger ist, was soll passieren:

Wer ist geschädigt?

Wer behauptet, dass die Wand tragend ist, und was ist nach dem Entfernen der Wand passiert?

Was ist ihr Ziel - Die Mieterin loswerden oder eine gefahrfreie Immobilie?

Schönen Gruß

Ich würde das an einen Anwalt geben.
Grundsätzlich sind Umbauten im Inneren nicht genehmigungspflichtig, müssen aber dennoch den öffentlich rechtlichen Vorschriften (z. B. Standsicherheit) entsprechen. Somit ist das baurechtlich zumindest eine Ordnungswiedrigkeit, wenn die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Grüße mathias

Hallo Herr Jeuter,

  1. ich bin kein Architekt/STATIKER und Rechtsanwalt.
  2. Wenn der vorherige Besitzer dies erlaubt hat,(schriftlich?), müssten Sie das eventuell so hinnehmen.
    Vielleicht muss man ja dahin denken, vielleicht ist es auch eine Wertsteigerung für Sie.Sollten alte Türöfffnungen wieder offen,>>> fragen sie einen Statiker.
    Es gilt immer: eine gütliche und höfliche,friedliche Verständigung ist mehr wertvoll, als alles andere was noch kommen kann. Reden Sie mit Ihrer Mieterin.
    Man kann sich auch unnötig viel Streß machen.
    Also friedlich heißt die Devise.
    Ein zufriedener Mieter ist goldwert!!!
    Ich denke, Sie bekommen das hin.
    Viel Erfolg !!

Danke, für die info´s,

zur Frage - Was ist ihr Ziel - Die Mieterin loswerden oder eine gefahrfreie Immobilie? -

Stimmt beides zu, da sie die Kosten für den richtigen fachmännischen Rückbau bezahlen kann, der vorherige Abriss wurde von Freunden von Ihr durchgeführt…

Heben jetzt einen Statiker das ansehen lassen, er veranlaßte sofortige abstützung, da sie ja zwei Balken auch entfernen ließ, da es ein Hauptträger ist…

aber danke für die Info´s

LG Wolfgang