Hallo,
angenommen es gibt zwei Wohnungen mit einer gemeinsamen Wasseruhr (recht rustikales Haus). Früher wurde der Verbrauch nach Personenzahl aufgedröselt. Nun gäbe jeweils neue Mieter und der VM käme auf die Idee, nach (identischer) Wohnfläche aufzuteilen. Was aber für den einen Mieter (Einzelperson) ungleich teurer wäre, als für den anderen Mieter (3 Personen). Man hätte wohl versucht, den VM freundlich umzustimmen, aber noch keine Antwort erhalten.
Vielleicht wäre es nur ein Versehen des VM, aber wenn nicht, gäbe es für den VM eine rechtliche Grundlage? Dürfte dieser das nach Gutdünken abrechnen wie er will?
Danke und Gruß