2 Wohnungen 1 Wasseruhr - Kostenaufteilung

Hallo,

angenommen es gibt zwei Wohnungen mit einer gemeinsamen Wasseruhr (recht rustikales Haus). Früher wurde der Verbrauch nach Personenzahl aufgedröselt. Nun gäbe jeweils neue Mieter und der VM käme auf die Idee, nach (identischer) Wohnfläche aufzuteilen. Was aber für den einen Mieter (Einzelperson) ungleich teurer wäre, als für den anderen Mieter (3 Personen). Man hätte wohl versucht, den VM freundlich umzustimmen, aber noch keine Antwort erhalten.

Vielleicht wäre es nur ein Versehen des VM, aber wenn nicht, gäbe es für den VM eine rechtliche Grundlage? Dürfte dieser das nach Gutdünken abrechnen wie er will?

Danke und Gruß

Bei neuen Mietern und Mietverträgen kann und darf der VM das machen nur bei schon bestehenden Mietverträgen sind dem VM da die Hände gebunden.
Wenn man als Mieter mit einer derartigen Regelung nicht einverstanden ist bleibt nur, die Wohnung nicht zu mieten. ramses90

Nein.
Aber gerade die Abrechnung nach Wohnfläche ist der bevorzugte Maßstab nach der Verordnung.
Und es kommt (mag man bedauern) gar nicht darauf an, ob es gerecht ist und eine Einzelperson dann mehr zahlt als z.B. nach Personenzahl.

Erst wenn es grob ungerecht( „unbillig“) wäre, könnte man was machen.

Aber grundsätzlich soll doch verbrauchsabhängig abgerechnet werden, auch im Haus mit 2 Wohnungen.
Und das der Vermieter ja offenbar nicht selbst dort wohnt, gelten auch nicht die Ausnahmen.

Also Wasseruhren müssen her (ja, die Kosten dafür müssen die Mieter tragen).

Anmerkung: Darf man mal fragen wie neue Mieter überhaupt erfahren könnten, das früher anders abgerechnet wurde ?
Und wie wird denn Heizung abgerechnet ?
Wenn es da auch keine Messgeräte/Verteiler gäbe, dann doch auch nach dem Maßstab „Wohnfläche“. Bzw. mit Verteilern wird ja auch 30 oder 50 % nach WF abgerechnet, Rest nach dem Verteiler.

MfG
duck313

http://www.urteile-mietrecht.net/Verteilung-Nebenkosten.html

Hallo duck313,

klar darf man fragen. Der eine Mieter war lange Jahre Mieter in beiden Wohnungen. Die letzten 40 Jahre wurde nach Personen aufgeteilt (immer gleicher Vermieter).

Heizung wird nicht aufgeteilt, die eine Wohnung wird mit Gas, die andere mit Holz beheizt.

Danke und Gruß

wenn der mieter damals zwei mietverträge hatte und einen behalten hat, gilt dieser unverändert weiter - inclusive aufteilung der nebenkosten.
wenn der mieter einen neuen vertrag abgeschlossen hat, gilt die neue aufteilung - zumindest, wenn das so im mietvertrag drinsteht. und davon kann man ausgehen, wenn aktuelle formulare verwendet wurden, in denen auf die betriebskostenverordnung (www.gesetze-im-internet.de/betrkv/) verwiesen wird. natürlich auch dann, wenn der neue schlüssel explizit im neuen mietvertrag steht.