2 Wohnungen an einen Mieter + Ärger

Man nehme mal ein ein Vermieter x fragt hier
Er vermietet an Ehepaar Z
in einem 2 Familienhaus 2 Wohnungen

die erste Miete wird beim Einzug gezahlt

Bereits die erste Folgemiete bleiben die Mieter Z schuldig, auch die beiden Kautionsraten
für beide Wohnungen.
behaupten Sie hätten Laminatfussboden verlegt die sei doch
abgesprochen worden Im Mietvetrag vom X steht nichts von Laminat sondern als Fossboden ist Holdielenfussboden angegeben. Die Mieter mussten für Ihr Laminat 1 Jahre alte Türen abschneiden 1.5cm.
Verrmieter X fragt hier

Mal die Frage ist das Sachbeschädigung?

kann der X den Rückbau von den Mietern verlangen?;
mit dem Argument er sei nicht um Erlaubnis gebeten worden, der Laminat bilde auf dem Dielenboden eine Dampfsperre dieser Dielenboden könne leiden durch das laminat darauf. Kein keller darunter Altbeu 60iger Jahre.

Kann der X eine ExtraKaution verlangen.

Kann der Vermieter X eine Wohnung erleichtert kündigen
weil die nicht gezahlt haben und ganz den Eindruck
machen es geht sonst so weiter. Mietnomaden ??

Vorgeschobene Gründe nicht zu zahlen ?

Das Ehepaar hat beide Mietvertäge unterschriebem kann es behaupten es habe das ganze Haus gemietet und dem X jeglichen Zutritt zum Treppenhaus zum Keller (teilunterkellert) zum Dachboden verwehren.

Was darf vermieter X tun, die haben das Haustürschloss getauscht.
Ramona

Hallo Ramona,

der Vermieter sollte sich schleunigst einen Rechtsbeistand suchen! Ganz im Ernst, in einem solchen Fall sollte man sich nicht auf die „Experten“ eines Forums verlassen.

Wenn zwei getrennte Wohnungen vermietet wurden, ist m.E. nicht das ganze Haus vermietet worden. Der Vermieter hat zwar kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel der beiden Wohnungen, darf aber am Betreten seines Hauses (Keller, Dachboden etc.) nicht gehindert werden. Zumindest die Schlösser der Hauseingangstür müssen also für den Vermieter aufschließbar sein.

Die Zustimmung zum Verlegen eines Laminatbodens muss der Mieter nachweisen. Kann er das nicht ist er schadenersatzpflichtig. An den Türen sowieso. Die durfte er in jedem Fall nur mit Genehmigung des Vermieters kürzen. Der Vermieter kann die Rückführung in den alten Zustand verlangen, auf jeden Fall zum Zeitpunkt des Auszuges. Die Angelegenheit sollte schriftlich niedergelegt werden, insbesondere die Nichtgenehmigung des Laminatverlegens. Wenn der Mieter dann den Boden nicht entfernt und Schaden am darunterliegenden Dielenboden entsteht, muss er dafür haften, das sollte auch so jetzt schon angedroht werden.

Wenn die Mieter die Kaution nicht hinterlegen und Miete nicht zahlen, werden sie vertragsbrüchig. Dann kann das Mietverhältnis - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften - gekündigt werden.

Wie gesagt: Am besten ab zum Anwalt.

Gruß
Nita