Hallo „nettername“ (kumpelvonkuchen),
so etwas habe ich noch nicht gehört!
Grundlegende Fragen habe ich dazu:
- Wer ist der Vermieter?
- Wieviel Mietparteien sind im Haus?
- Was steht im Mietvertrag zu den Heizkosten?
- Wie wird in den Wohnungen der Heizkostenverbrauch gemessen?
Hinweise dazu:
a) Der Grundkostenanteil muss laut Heizkostenverordnung dabei mindestens 30% und höchstens 50% beantragen. Damit werden die Kosten abgedeckt, die eine Heizungsanlage schon allein durch ihren Betrieb verursacht.
Daraus ergibt sich für den Verbrauchskostenanteil eine vorgeschriebene Verteilung von mindestens 50% und höchstens 70%. Die Verteilung bleibt dem Vermieter überlassen, es sei denn, das Gebäude entspricht nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung, dann ist er zu einer Abrechnung nach 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten verpflichtet.
b) Der Vermieter ist für die Ablesung und Meldung an den Energieversorger verantwortlich. Es sei denn, er hat dies per Mietvertrag dem Mieter übertragen.
Oder der Mieter hat selbst den Energieprovider gewechselt und ist nun selbst verantwortlich für die Ablesung und Meldung der Verbräuche an seinen Energieversorger.
Beste Grüße
Kocki