2 Wohnungen und nur ein Gaszähler und Wasserzähler

Meine frage ist,
Wer muss die Gas und Wasser Zähler anmelden beim verbraucher.

Mein nachbar hat sich bei den Versorger angemeldet und hat mir die Gasrechnung für 9 monate gegeben und sie beträgt 1069,77€ also vom 01.03.2012-03.12.2012

Meine wohnung:2 Zimmer 65qm und 330 Kaltmiete und 40 BK
und 100Nebenkosten die ich an den nachbar zahlen muss weil er angemeldet ist bei den Versorgern.

Seine Wohnung ist 100qm groß und er hat die rechnung durch 2 geteilt das geht doch nicht oder ?

Sofern keine weiteren Meßeinrichtungen vorhanden sind, berechnet sich der Heizkostenverbrauch im Verhältnis der vorhandenen
Wohnungnflächen und der Wasserverbrauch nach Köpfen der in der jeweiligen Wohnung lebenden Personen; das wäre ein vernünftige Lösung!

Hallo „nettername“ (kumpelvonkuchen),
so etwas habe ich noch nicht gehört!

Grundlegende Fragen habe ich dazu:

  1. Wer ist der Vermieter?
  2. Wieviel Mietparteien sind im Haus?
  3. Was steht im Mietvertrag zu den Heizkosten?
  4. Wie wird in den Wohnungen der Heizkostenverbrauch gemessen?

Hinweise dazu:
a) Der Grundkostenanteil muss laut Heizkostenverordnung dabei mindestens 30% und höchstens 50% beantragen. Damit werden die Kosten abgedeckt, die eine Heizungsanlage schon allein durch ihren Betrieb verursacht.

Daraus ergibt sich für den Verbrauchskostenanteil eine vorgeschriebene Verteilung von mindestens 50% und höchstens 70%. Die Verteilung bleibt dem Vermieter überlassen, es sei denn, das Gebäude entspricht nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung, dann ist er zu einer Abrechnung nach 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten verpflichtet.

b) Der Vermieter ist für die Ablesung und Meldung an den Energieversorger verantwortlich. Es sei denn, er hat dies per Mietvertrag dem Mieter übertragen.
Oder der Mieter hat selbst den Energieprovider gewechselt und ist nun selbst verantwortlich für die Ablesung und Meldung der Verbräuche an seinen Energieversorger.

Beste Grüße
Kocki

Hallo kumpelvonkuchen

Wer ist der Vermieter der Wohnungen?
Nur dieser ist nach der Heizkostenverordnung gesetzlich verpflichtet eine verbrauchsabhängige >Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Und das geht nur, wenn die Heizmengen für jede Wohnung/jeden Mieter erfasst werden.

Gruß

Mary

PS.: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo,
Ich dachte ja meine Abrechnungen sind spannend aber das ist ja der Knüller!

  1. Wieso zählst du an den Nachbarn und nicht an den vermiete?
    Gibt es da was schriftliches drüber?
  2. Solange es keine Vereinbarung zwischen euch gibt musst du gar nicht zahlen du bist ja nicht Vertragspartner der Gas und Wassergesellschaft.
  3. Die Kosten für einen Zähler trägt in der Regel der Vermieter und nicht der Mieter. Wenn dein Nachbarn also einfach mal so wechselt das vielleicht sogar noch ohne deine Zustimmung musst du für die Zähler eh nicht zahlen!
  4. Die Kosten für angefallenes Gas wird nach qm abgerechnet wenn keine separaten Zähler vorhanden sind darfst du sogar 15% abziehen wenn es sich um Heizkosten handelt > siehe Heizkostenverordnung
  5. Wasser wird nach Personen abgerechnet wenn keine separaten Zähler vorhanden sind.
    Die Konstellation ist sehr merkwürdig bei dir im Haus!

Hoffe ich konnte weiter helfen!

Hallo, bezüglich Aufteilung der Verbrauchskosten gilt, was im Mietvertrag steht. Leider kann ich nicht mehr dazu sagen(Ich weiß ja nicht, um wieviel Personen es s9ch jeweils handelt usw.) Mein Tip: Lassen Sie einen separaten Gas- und Wasserzähler setzen.-Gruß, Achim