2.wohnungssteuer fällig wenn dort nicht gemeldet?

Wenn mein Vater für mich den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschreibt, muss er dann Zweitwohnungssteuer zahlen? Ich bin Berufseinsteiger und daher quasi nur bedingt kreditwürdig. Um sicher zu gehen, dass die Wohnungsverwaltung damit kein Problem hat, würde mein Vater erstmal Vertragspartner werden. Er ist dann aber natürlich nicht in der Wohnung gemeldet. Er wohnt in Berlin, die Wohnung ist in Dresden, falls das relevant ist.

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo Anika,
vorab zunächst der Hinweis, dass jede Gemeinde selbst entscheidet, ob sie eine Zweitwohnungssteuer erheben will oder nicht. Falls das in Dresden so ist, muss es zwingend eine „Zweitwohnungssteuersatzung“ (oder ähnliche Bezeichnung) geben, aus der sich die Einzelheiten ergeben, insbesondere auch, wer wann eine solche Steuer zahlen muss. Also bitte mal erkundigen.
Entscheidend aber ist sicher nicht, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer tatsächlich die Miete zahlt, sondern ob es sich dabei für den tatsächlichen Nutzer um eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung handelt. Das setzt in aller Regel voraus, dass diese Person sich am Ort (hier also in Dresden) mit Nebenwohnsitz angemeldet hat oder dies nach den Umständen tun müsste. Wenn sich jemand am Ort aber mit Hauptwohnsitz anmeldet, fällt für ihn auch keine Zweitwohnungssteuer an.
Gruß Reinhold