Hallo, wenn man vollzeit arbeitet und brutto 1600verdient,
einen 200€ eurojob nebenbei noch hat, kann man dann nochmal irgentwo 120€ verdienen gehen?
darf man bei so einem fall 2 verschiedene Arbeitgeber haben die einem ZUSAMMEN unter 400€ auszahlen?
Danke für die Antworten
Hallo, Ja man darf soviele Minijobs haben wie man möchte, alle zusammen dürfen nur nicht über 400 Euro kommen, sonst muß das Einkommen versteuert werden. Gruß Sunny
richtig, aber wie ist es wenn man eine Vollzeitbeschäftigung aber hat? da soll sich etwas ändern
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Hallo, von einer Änderung ist mir noch nichts bekannt. Sorry das ich nicht weiter helfen konnte. Gruß Sunny
Hallo,
wenn man vollzeit arbeitet und brutto 1600verdient,
einen 200€ eurojob nebenbei noch hat, kann man dann nochmal
irgentwo 120€ verdienen gehen?
Ja
darf man bei so einem fall 2 verschiedene Arbeitgeber haben
die einem ZUSAMMEN unter 400€ auszahlen?
Ja, aber der zweite zweite Job ist aber versicherungspflichtig.
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/3 hauptberuf und minijob/hauptberuf und minijob.html)
Gruß
Wawi
RIchtig aber für mich hört sich die Aussage so an, das wenn ich 400€ vollverdiene im Zweit Job und dann nochmal 400€verdiene… also neben dem Vollzeitjob nochmal 800€
Meine frage ist, was wenn beide jobs aber nur z.B. nur 150€ einbringen zusammen also 300€ dann überschreite ich doch meine 400€ nicht aus
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richtig, aber wie ist es wenn man eine Vollzeitbeschäftigung
aber hat? da soll sich etwas ändern
=> nö, da gibt es eine Regelung seit dem 01.04.2003:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/3 hauptberuf und minijob/hauptberuf und minijob.html)
=> und hier alles zum thema „mehrere minijobs nebeneinander“:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/2 mehrere minijobs/mehrere minijobs.html)
Sonnige Grüße und Glück auf!
e
=> 1. Variante:
Ein Hauptjob und ein Minijob: Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben
=> 2. Variante:
Ein Hauptjob und 2 Minijobs: Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt abgabenfrei für den Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben. Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Liegt der Gesamtbetrag unter 400 Euro, dann keine Abgaben für den Arbeitnehmer. Wenn über 400 Euro, dann ist der zweite Minijob steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Beispiele auf der Homepage der Minijob-Zentrale sind recht gut nachvollziehbar:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/1__AN/1a…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/1 AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)
Klar wie Kloßbrühe? 
Sonnige Grüße und Glück auf!
e
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