2 x gleiche Klage liegt Klageverbrauch vor?

Hallo Experten,

einer schwerbehinderte Mutter stand eine Kindesunterhaltsklage ins Haus. Der Kindesvater stellte beim Jugendamt einen Antrag auf „Amtsbeistandschaft“ für das damals 16 Jahr alte Kind. Vom Amt wurde ein gesetzlicher Vertreter genannt. Das Jugendamt reichte Klage ein. Doch kurz vor dem Prozess zog das Kind zu Freunden.

Für das Jugendamt war die Beistandschaft damit erledigt. Die Klage wurde zurück gezogen. War das so richtig?

Nun klagt der Kindesvater auf ausstehenden Kindesunterhalt. Kann man 2 x für die gleiche Angelegenheit vor Gericht gezogen werden?

Gruß blackdaniel

Servus!

Die Antwort liefert § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO. wird eine Klage zurückgenommen, ist es so, als wäre nie etwas passiert.