2 x kleingewerbe anmelden

hallo zusammen,
ich bin friseur und fotograf und möchte als friseur eine gmbh als kleingewerbe gründen.bin dann also angestellter geschäftführer der gmbh.
nun bin ich aber auch noch fotograf und möchte (neben dem friseurjob)auch hier ein kleingewerbe anmelden. somit könnte ich pro unternehmen 17500€/jahr umsatz machen ohne mwst-pflichtig zu sein. geht das?

Hallo,

Kleinunternehmer nach §19 USTG ist man wenn die Umsätz plus Steuer im vorrangegangem Jahr nicht mehr als 17.500 sind und im laufenden Jahr die Umsätze 50.000€ nicht übersteigen.
Ich weiß jedoch nicht ob du zwei Kleingewerbe haben kannst. Dazu steht im Gesetz nichts.

Allerdings würde ich mir überlegen ob sich eine GmbH für dich wirklich lohnt u.a. wegen Stammeinlage von 50.000€, HR Eintrag. Gründung ist aufwändiger und teurer.

Hoffe ich konnte dir trotzdem helfen :smile:

Hallo,

Kleinunternehmer nach §19 USTG ist man wenn die Umsätz plus
Steuer im vorrangegangem Jahr nicht mehr als 17.500 sind und
im laufenden Jahr die Umsätze 50.000€ nicht übersteigen.

…danke dass weiss ich…

Ich weiß jedoch nicht ob du zwei Kleingewerbe haben kannst.

…aber dass war/ist die frage…

Dazu steht im Gesetz nichts.

Allerdings würde ich mir überlegen ob sich eine GmbH für dich
wirklich lohnt u.a. wegen Stammeinlage von 50.000€, HR
Eintrag.

…es sind 25000€ …
Gründung ist aufwändiger und teurer.

Hoffe ich konnte dir trotzdem helfen :smile:

Hallo,

ein Kleingewerbe kann nur eine einzelne oder mehrere Personen (GbR) beantragen, keine GmbH.
Für den Fotografenjob können Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

LG Banni

Sehr geehrter Herr Schneider,

die einfache Antwort ist: Das geht.

Die (etwas)kompliziertere Antwort ist: Da eine GmbH (übrigens auch in der Sonderform der UG [haftungsbeschränkt]) eine eigenständige Steuerpflichtige und Unternehmerin ist, ist schon die Aussage „ich kann zwei mal Kleinunternehmer sein“ ein Missverständnis. Als Praktiker aus der Finanzverwaltung kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, bei den von Ihnen vorgestellten Planungen einen Steuerberater mit ins Boot zu holen.

Eine mögliche Gefahr: Steuerpflichtige, die eine wesentliche Betriebsgrundlage (z. B. die einzige Betriebstätte) an ihre „eigene“ GmbH vermieten, lösen dabei neben einkommensteuerlichen Folgen (sog. Betriebsaufspaltung) in der Regel auch eine sog. umsatzsteuerliche Organschaft aus mit der Folge, dass die Außenumsätze der GmbH und Ihres (einheitlichen) Einzelunternhmens (gewerbliche Vermietung und Photographie)plötzlich doch zusammengerechnet würden.

Aber prinzipiell liegen Sie - wie gesagt - mit Iher Vermutung richtig.

vielen dank für die umfassenden antworten.
hier wurde mir geholfen!
danke nochmal und eine gute zeit,