Hallo,
wurde 2 x in einer Woche mit dem Dienstwagen
geblitzt. Jeweils in einer 30 er Zone , vermutlich mit
ca. 40 km/h unterwegs. Verwarnung oder Bussgeld ?
Punkt in Flensburg ?
Kündigungsgrund ?
Die Dienstfahrten gehören nicht zu meinen Hauptaufgaben und werden auch nicht zusätzlich entlohnt.
Hoffe , das sich jemand ( Personalrecht,Verkehrsrecht)
auskennt. Vielen Dank
Hallo Jetliner!
Meines wissens, wirst Du wohl führ Alles, geradestehen müssen! Denn ich könnte mir vorstellen das Dir dein Arbeitgeber dein Vergehen nicht verzeihen wird. Denn sollte ein Arbeitgeber mehrere Dienstfahrzeuge haben, und somit vieleicht auch mehrere Fahrer, denn würde er , bei gleichem Fall wie bei Dir, schnell seinen Führerschein los sein! Denke auch daran, das in , immer herrscht ! Wünsche Dir in Zukunft immer " Gute Fahrt" MfG! Siggi
nach meiner Erfahrung werden Geschwindigkeits- oder sonstige Verkehrsdelikte mit Firmenfahrzeugen aufgrund von Tagesberichten (Arbeiter) bzw. Fahrtenbüchern einem Mitarbeiter zugeordnet, der dann die Strafe bezahlt. Solange jemand nicht den Führerschein abgeben muss UND als Kraftfahrer eingestellt ist, verliert er auf keinen Fall seinen Job.
Ob in Deutschland ein Foto bei 40 km/h in einer 30er-Zone Punkte in Flensburg gibt oder es bei einer Anonymverfügung bleibt, kann ich leider nicht beantworten.
Also wenn es Dienstfahrten waren, dann ist der Arbeitgeber zunächst in der Verantwortung und wird es höchstwahrscheinlich an Dich weiterreichen. Wäre auch möglihc, dass Du dafür eine Abmahnung bekommst. Für eine Kündigung reicht es nicht.
Wenn es Privatfahrten mit dem Dienstwagen waren, ist es sowieso Privatanngelegenheit. Sollte die Privatnutzung des Dienstwagens aber nicht ausdrücklich vereinbart sein, kann das schon ein Kündigungsgrund sein.
Wer ab 01.02.2009 zu schnell gefahren und geblitzt worden ist, dem drohen Ihnen in der Regel, d.h. beim Fahren eines PKW bis 3,5 to ohne Anhänger und ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die nachfolgend aufgeführten Konsequenzen. Bei Wiederholungstätern oder beim Hinzutreten besonderer Umstände wie z.B. der Schädigung von Personen oder Sachen können auch härtere Sanktionen drohen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften:
(von links: Überschreitung in km/h, Bußgeld Regelsatz, Fahrverbot, Punkte in Flensburg)
Innerorts:
bis 10 km/h: 15 €, 0 Monate, 0 Punkte
11 bis 15 km/h: 25 €, 0 Monate, 0 Punkte
16 bis 20 km/h: 35 €, 0 Monate, 0 Punkte
21 bis 25 km/h: 80 €, 0 Monate, 1 Punkt
26 bis 30 km/h: 100 €, 0 Monate, 3 Punkte
31 bis 40 km/h: 160 €, 1 Monat, 3 Punkte
41 bis 50 km/h: 200 €, 1 Monat, 4 Punkte
51 bis 60 km/h: 280 €, 2 Monate, 4 Punkte
61 bis 70 km/h: 480 €, 3 Monate, 4 Punkte
über 70 km/h: 680 €, 3 Monate, 4 Punkte
Hallo,
habe das heute geklärt. Logischerweise muss ich das
Bussgeld ( 2x 15 ,00 Euro ) tragen. Weitere Folgen hat
das aber für mich nicht ( auch meine zwei anderen Kollegen wurden bereits geblitzt). Solange es kein Unfall oder Personenschaden ist oder es Punkte gibt, sollte ich mir keinen " Kopf machen" so mein Chef.
Als Fahrer bist du selber verantwortlich für dein Handeln. Wenn du einen regelrechten Fahrerjob hast, solltest du entsprechend vorsichtig sein. Das ist aber Ordnungs- und Personalrecht und hat mit Verkehrsplanung nix zu tun. Ich hoffe du kriegst ein saftiges Bußgeld damit du lernst.