2 x verkehrsrecht

hallo experten,
ich suche fundierte infos zu folgenden fragestellungen:

  1. stimmt es, dass gesetzliche lenkzeitregelungen fuer fahrer mit 12-tonnern/haengerzuegen ausser kraft gesetzt werden koennen, wenn der fahrer im nah- und einsammelverkehr beschaeftigt ist?

  2. ist fuer rueckwaertsrangieren mit 12tonnern/haengerzuegen ein einweiser vorgeschrieben?

gruss
khs

hallo khs,

Hast Dich wieder abgeregt ?? Nimm es locker… (MailSpamKredtitkarte)

  1. stimmt es, dass gesetzliche lenkzeitregelungen fuer fahrer
    mit 12-tonnern/haengerzuegen ausser kraft gesetzt werden
    koennen, wenn der fahrer im nah- und einsammelverkehr
    beschaeftigt ist?

Glaub ich net, da für gewerbliche Fahrzeuge und Züge zG>3,5t Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist.

Beispiel: Du ziehst den Pferdeanhänger (mit Auto >3,5t zG) Deiner Tochter zum Reitturnier: privat, keine Tachoscheibe erforderlich.

Du nimmst den Pferdeanhänger um Deiner Spedition unter die Arme zu greifen: gewerblich, Fahrtenschreiber und Lenkzeitenregelung erforderlich

Nur Bundeswehr und Schausteller können machen was sie wollen.

  1. ist fuer rueckwaertsrangieren mit 12tonnern/haengerzuegen
    ein einweiser vorgeschrieben?

Auch wenn Du mit Deiner Ente rückwärtsfährst, nix siehst und ein kleines Kind umfährst, bist Du dran. Der r+ückwärtige Fahrraum muß voll einsehgbar sein, was bei Bus, LkW nie gegeben ist.

Siehe §9b Abs. 5 StVO

gruß

dennis

Hi Kuddel,

ich suche fundierte infos zu folgenden fragestellungen:

  1. stimmt es, dass gesetzliche lenkzeitregelungen fuer fahrer
    mit 12-tonnern/haengerzuegen ausser kraft gesetzt werden
    koennen, wenn der fahrer im nah- und einsammelverkehr
    beschaeftigt ist?

Definitiv Nein. Es gibt zwar Unterschiede zwischen Werkverkehr und Nahverkehr, aber die betreffen nur die Konzessionen.

  1. ist fuer rueckwaertsrangieren mit 12tonnern/haengerzuegen
    ein einweiser vorgeschrieben?

Definitiv Ja. Wie Dennis bereits schrieb.

Gruss Sebastian

danke euch beiden!!
hi dennis + sebastian,
hintergrund meiner fragestellung ist gerade die verhandlung mit einem potentiellen auftraggeber ( halboeffentliche institution )! ich denke naemlich genauso, wie ihr, habe aber in meinen verhandlungen gesagt bekommen, dass es fuer DIESEN auftraggeber ausnahmeregelungen gaebe… und da ich das nicht glaube, suche ich einschlaegige klare gesetze, bevor ich mich da verscheissern lasse…
gruss
kuddel

Hi Kuddel,
das kenne ich von meinen Verhandlungen mit der Deutschen Post AG.
Allerdings gab es hier den Vorteil, das wir für die Post im Werkverkehr fahren und damit keine Fernverkehrskonzession brauchten. Aber die StVZO und StVO lassen sich auch von der Post oder anderen nicht aushebeln.
Gruss Sebastian

hi kuddel,

es gibt auch rennradfahrer die sagen, sie müßten nicht auf den radweg. keiner konnte mir bisher seine ausnahmegenehmigung zeigen.

also: wenn, dann schwarz auf weiß und bundesweit gültig. da wirst du aber lange warten können.

gruß

dennis

p.s.: wann ist des nächste frankfurter treffen ??

nochwas: Sonderregelung nach §35 StVO
nochmal ich kuddel,

der §35 regelt für Postunternehmen die Sonderrechte.

Lies Dir das mal Durch.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php3
http://www.funkmeldesystem.de/rettungsdienst/sonder… Hier ist der absatz 7 besser geschrieben (Grundversorgung Postbetriebe)
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_46.php3

gruß

dennis

moin dennis,
danke fuer die links… bin schon ein stueck weiter…

p.s.: wann ist des nächste frankfurter treffen ??

kann jederzeit spontan losgehen! bin schon fast jeden abend am ueben :wink:

gruss + schoenen abend
kuddel