Hallo,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Lage bei Versandkosten (Online-Bestellungen).
Es geht darum, dass ich bei EINEM Internethandel zwei Artikel bestellt habe. Für jeden Artikel waren 3€ Versandgebühren angegeben. In den näheren Erklärungen wurde aufgeführt, dass diese auch für jeden Artikel einzeln berechnet werden würden.
Heute kam dann die Sendung an und ich war recht verwundert, dass BEIDE Artikel in EINEM Umschlag (Warensendung 1,30€) verschickt wurden. Insgesamt habe ich jedoch 6€ Versandgebühren bezahlt. Weil ich habe ja (überspitzt gesagt) für eine Leistung nun doppelt bezahlt.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den Händler zur Rückerstattung der Gebühr zwingt, da er ja nachweislich nur einen Teil der Gebühren verwendet hat.
Gruß Jonas
Hallo!
Nein ! Mich wundert,dass man nicht die Differenz zw. 3 € und den 1,30 € echten Portokosten auch noch bemängelt. Plus Umschlag,Klammer und Handling wird zugestanden ?
Er hat es doch vorher bekanntgegeben. Das sind seine Versandkosten. Zu diesen Kosten verschickt er es. Und 4 Artikel kosten eben 12 € und 10 Artikel 30 € Versand.
Unseriös,aber man weiß es vorher und kann nachrechnen und dann woanders bestellen.
Die Ware gibts nicht nur dort, oder ?
Andere haben Mindestbestellwerte oder einen Kleinmengen-Aufschlag.
Irgendwas ist immer.
MfG
duck313
Unseriös,aber man weiß es vorher und kann nachrechnen und dann
woanders bestellen.
Man kann solche ins Auge springende Ungereimtheiten auch vorher klären. Dann geht oft einiges, was nach Vertragsabschluss oder gar Versand nicht mehr geht.
s.
Hallo duck313,
mir ist schon klar, dass Porto nicht dasselbe ist, wie die Versandkosten und dagegen habe ich auch nichts. Was mich jedoch nur stört ist, dass für den Händler lediglich einmal Kosten entstanden sind und er trotzdem für zwei Sendungen abrechnet…
Habe ich deiner Antwort aber richtig entnommen, dass es dazu keine rechtliche Grundlage gibt, welche den Händler dazu zwingt auch die Leistung (hier der doppelte Versand), für die ich ihn bezahlt habe, auch zu erbringen?!
LG Jonas
Hi smalbop,
ich bin ja davon ausgegangen, dass ich dann auch zwei Sendungen erhalten würde … das war zuvor aber auch nirgendwo vermerkt, dass die Artikel in einer Lieferung ankommen würden.
Ich hätte da ja noch Verständnis gehabt, falls die vllt. von zwei Lagern kommen und daher die doppelten Kosten entstehen, jedoch wurde hier für eine Leistung doppelt abgerechnet.
LG Jonas
Versandpauschale
Hallo Jonas
Versand umfasst nicht nur das Porto und die Verpackung, sondern auch die Kommissionierung einer Sendung. Für die einzelne Ware sind die genauen Aufwendungen des Versenders für den Kunden überhaupt nicht nachprüfbar und für den Versendern auch nicht nachweisbar. Daher einigt man sich eben auf eine Pauschale, und das, was du da je Wareneinheit bezahlst, ist darum eben auch eine Versand pauschale. Es ist grundsätzlich allein Sache des Versenders, mit der vereinbarten Pauschale zurechtzukommen, wie es allein die Entscheidung des Kunden ist, sich auf die Pauschale einzulassen.
Gruß
smalbop
mir ist schon klar, dass Porto nicht dasselbe ist, wie die
Versandkosten und dagegen habe ich auch nichts.
das ist aber das gegenteil von:
Was mich
jedoch nur stört ist, dass für den Händler lediglich einmal
Kosten entstanden sind und er trotzdem für zwei Sendungen
abrechnet…
versandkosten sind eben weit mehr als die kosten für eine sendung.
aber das entscheidende: du hast einen vertrag abgeschlossen. und der ist einzuhalten. von beiden seiten. völlig banane, wie genau die kosten sich errechnen - solange die gesetzlichen regelungen eingehalten werden.
btw., du hast ein widerrufsrecht.