Guten Tag,
Frau bekommt eine Anzeige, mit dem Vorwurf, ein parkendes Fahrzeug mutwillig mit einem Schlüssel verkratzt zu haben. Zu diesem Vorgang gäbe es 2 Zeugen!
Frau war aber mit 8 jährigen Sohn unterwegs und der kann bezeugen, dass Frau das Auto nicht berührt hat!
Hat der Kläger mit 2 Zeugen dann „mehr“ Recht, als Frau als Beklagte mit „nur“ einem Zeugen?
Frau weiß einfach nicht, wie sie sich von diesem Vorwurf befreien soll!!!
Guten Tag,
Frau bekommt eine Anzeige, mit dem Vorwurf, ein parkendes
Fahrzeug mutwillig mit einem Schlüssel verkratzt zu haben. Zu
diesem Vorgang gäbe es 2 Zeugen!
Frau war aber mit 8 jährigen Sohn unterwegs und der kann
bezeugen, dass Frau das Auto nicht berührt hat!
Hat der Kläger mit 2 Zeugen dann „mehr“ Recht, als Frau als
Beklagte mit „nur“ einem Zeugen?
Hi,
das kommt darauf an, für wie glaubwürdig das Gericht die jeweiligen Zeugen erachtet. Normalerweise werden neutrale für Zeugen glaubwürdiger gehalten.
das kommt darauf an, für wie glaubwürdig das Gericht die
jeweiligen Zeugen erachtet. Normalerweise werden neutrale für
Zeugen glaubwürdiger gehalten.
Hallo
Der „Zeugenbeweis“ rangiert nicht sehr hoch auf der Wertungsskal der Gerichte. Wer mal die Zeugenaussagen von zehn Menschen vergleichend nebeneinander gelegt hat, die alle denselben Vorgang beobachtet haben wollen, der weiß, was ich meine.
Viel glaubwürdiger als jegliche Zeugenaussage würde eine kriminaltechnische Untersuchung der Kratzspur in Verbindung mit einer biometrischen Analyse der beschuldigten Person rüberkommen. Unterschiedlich gebaute Menschen machen im Vorbeigehen unterschiedliche Kratzspuren. Außerdem erkennt man an der Kratzspur, in welche Richtung die Person lief, was für ein Werkzeug welcher Form und aus welchem Material sie benutzt haben muss, wie hoch der Anpressdruck war usw.
Wenn ich mir sicher wäre, unschuldig zu sein, würde ich keine Ausgaben scheuen, die Zeugen erst detailliert aussagen zu lassen und sie dann mit einem Gutachten auseinanderzunehmen und mir das ganze Geld wiederzuholen.
Viel glaubwürdiger als jegliche Zeugenaussage würde eine
kriminaltechnische Untersuchung der Kratzspur in Verbindung
mit einer biometrischen Analyse der beschuldigten Person
rüberkommen. Unterschiedlich gebaute Menschen machen im
Vorbeigehen unterschiedliche Kratzspuren.
Erkläre bitte mal genauer. Was macht ein dicker Mann 1,55 cm groß anders als eine Frau mit 1,88 und super schlank?
Zumindest macht der dicke Mann bei 1,55cm Körpergröße (Deine Angaben) seinen Kratzer in anderer Höhe als die 1,88 m große Frau. Wie gesagt einfach so im Vorübergehen.
Vielan Dank und Gruß
Bitte gerne
Rumburak
BTW: Auch wenn er 1 Meter und 55 Zentimeter groß wäre, würde er den Kratzer in anderer Höhe machen.
Zwei Zeugen sind nicht besser als einer oder keiner.
Viele Zeugen können sogar ein Nachteil sein, weil je mehr Zeugen, desto mehr Aussagenb, desto höher die Wahrscheinlichkeit für Widersprüche.
Und wie unten schon geschrieben wurde, können biometrische Gutachten ziemlich gut feststellen, welche Art von Person der Täter sein könnte.
Von der Unterscheidung groß-klein bis zu Rechtshänder-Linkshänder ist da so ziemlich alles drin.
Wie um alles in der Welt soll denn ein 1,55 cm großer Mann an
eine lackierte Stelle des Autos rankommen?
Och das ist so schwer nicht.
Es gibt im wahren Leben durchaus noch Zonen, in denen die Bordsteine neben denen man parken kann und darf, bis zu 30 cm hoch sind. Altstädte zum Beispiel.
Und es gibt Autos, deren lackierte Flächen dann auch für einen 1,55 cm großen Mann in dieser Höhe erreichbar sind.
Einfach so im Vorübergehen.
Rumburak