da ich leider einfach nicht dir richtigen Keywords finde um mir die Frage von Google beantworten zu lassen, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Bei meiner früheren Arbietsstelle hat mein Chef, Diplom-Betriebswirt, mit immer gesagt, die korrekte Darstellung eines glatten Eurobetrages wäre 20,-- und dann würde man auch das Euro-Zeichen weglassen, bzw. wenn man es benutzt, würde man es davor schreiben.
Nur verstehe ich nicht, was gegen die Darstellung mit Nullen dahinter spricht, oder warum das Euro-Zeichen nicht dahinter stehen darf.
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Gibt es da nur eine zulässige Version oder mehrere? Oder gelten diese Vorschriften nur für spezielle Bereiche und auf einer Rechnung muss nur zu erkennen sein, um welche Währung es sich handelt?
alldieweil wir in Deutschland sind, hat es doch tatsächlich mit der DIN 5008 eine Norm dazu. In den Auszügen, die im Netz zu finden sind, habe ich eine Regel über die Vor- oder Nachstellung der Einheit nicht gefunden. Hier würde ich mich an die ISO-Schreibweise, dass Einheiten immer, durch ein Leerzeichen getrennt hinter der Zahl stehen.
vielen Dank schonmal.
Mein Ex-Chef begründete es mit „kaufmännischer Korrektheit“. Allerdings konnte ich weder in den benannten Links noch sonstwo einen Hinweis darauf finden, dass es „korrekter“ ist, zwei Striche anstelle zweier Nullen zu schreiben.
Er meinte aber, das in seinem BWL-Studium so gelernt zu haben.
Kann das jemand bestätigen? Oder war das vielleicht früher so, ist aber mit dem Euro der Einheitlichkeit zuliebe abgeschafft worden, nur so als Theorie?
Da ich kein BWL-Studium habe kann ich Dir dazu leider nichts sagen. Aber bei mir landen regelmäßig die Rechnungen von mehr als 100 Lieferanten. Und da würden dann wohl die wenigsten so ein BWL-Studium gehabt haben . Das liegt aber sicher vorrangig daran, dass heute im Gegensatz zu früher die Rechnungen von Computern erstellt werden und nicht mehr mit der Schreibmaschine! Ein PC arbeitet nunmal nicht mit Strichen, sondern stellt den Betrag grundsätzlich mal als 20,00 da. Ob das EUR-Zeichen davor oder dahinter steht kann jeder Anwender einer kaufmännischen Software selbst einstellen. Insofern dürfte das nun wohl wirklich egal sein. Wichtig ist das, was das Umsatzsteuergesetz Dir vorschreibt, und da steht meines Wissens nirgendwo, dass es eine Verpflichtung gäbe das EUR-Zeichen an eine bestimmte Stelle zu setzen.
Rein zufällig habe ich hier auch gerade einen Bescheid des Finanzamtes liegen mit exakt einem Betrag von 20 EUR. Das Finanzamt schrieb das EUR-Zeichen in die Spaltenüberschrift anstatt zum Betrag und stellt den Betrag selbst als 20,00 dar. Das sagt doch schon alles.
Gruß, Edison
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