20.000 euro bei hartz 4 verschwiegen

hallo ich ahbe eine frage:
mein opa bekommt sozialhilfe und hat sein vermögen nicht angegeben.das geld stammt aus zeiten der gefangenschaft und ist nur für den todesfall(beerdigung,krankenhausaufenthalt…)gedacht.nun hat er post vom amt bekommen,dass er erträge hat und er alles offenlegen soll.

wichtig:mein opa 92 jahre,krank und hat die pflegestufe II.

was kann ihm passieren?sanktion?anzeige?

ich habe mal von einem schonvermögen gehört,wo man 150 euro pro jahr frei hat.würde dass auch für meinen opa gelten.wenn ja wie hoch wäre das.

sollte man einen rechtsanwalt einschalten?

würd mich she freuen wenn ich einige tips bekommen könnte da ich mich nicht auskenne

danke im voraus!!!

Hallo
falls das Sozialamt per Bankauskunft vom Vermögen erfahren hat, so sollte der Grossvater der Anfrage genüge tun.
Auf Grund seines hohen Alters wird man ihm sicher nichts nachsehen. Er muss dann bis auf das Schonvermögen (hier kannst du nachlesen http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_23_sc…
sein Vermögen verwerten. D.h. er muss das erhaltene Sozialhilfegeld zurückzahlen, so das er nur noch das Schonvermögen behält.
Ich würde einfach mit einem zweiten Verwandten oder falls er es noch kann, mit dem Grossvater,mit dem Sparbuch o.ä. zum Sozialamt gehen und dort mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Die Sachbearbeiter sind sehr nett in der Regel und haben Verständnis für alte Menschen.
Natürlich kannst du auch einen Anwalt einschalten, aber die Rechtslage ist hier eindeutig.
Vielleicht erst mal zum Amt gehen, dort vorsprechen und dann kann ja im Bedarfsfall immer noch ein Anwalt konsultiert werden.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Einen schönen Abend noch.Lg irina

zuerst kostenlose Beratungestelle kontaktieren!

MfG
Tom

Das mit den 150 €/Lebensjahr betrifft nur Hartz IV - also Grundsicherung für Erwerbsfähige. Bei Rentnern gilt: 2600 € Freigrenze.

Unberücksichtigt müssen aber Entschädigungsleistungen und Schmerzensgelder bleiben, egal welche Summe diese ausmachen. Die große Frage ist hier also, kann Opa wirklich nachweisen, dass das Vermögen aus einer Haftopferentschädigung stammt? Dann wäre er aus dem Schneider. Wenn nicht, wirds eng. Wird ein Rückforderungsbescheid erlassen, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Hier reden wir immerhin über eine Rückforderungssumme von ca 17.400 €.

vielen dank für eure schnellen antworten:
es bestehen nachweise aus den 50er jahren, die bestätigen dass die gelder für eine entschädigung waren.mein opa war jahrelang in gefangen schaft und hat seinen bruder innerhalb der gefangenschaft verloren. deshalb bewilligte man ihm entschädigungsgelder(ebenfalls für das ableben des bruders).
das wäre ja klasse wenn entschädigungsgelder nicht angerechnet werden!gibt es da irgendwin gesetzestext oder ähnliches??
lg

danke,in unserer nähe ist auch ein beartungsstelle.evtl können die rat geben

Uiuiui, das wird aber schwer, zu beweisen, dass die 20000 Eier von Heute die Entschädigung aus den 50-ern ist. Das klappt eigentlich nur dann, wenn das KOnto Jahre und Jahrzente nicht angerührt wurde.

Hier die Vorschrift: § 90 Abs. 3 SGB XII:
(3) Die Sozialhilfe darf ferner nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Dies ist bei der Leistung nach dem Fünften bis Neunten Kapitel insbesondere der Fall, soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.

Und hier die Ausführunsvorschrift des Landes Berlin: Maßgeblich ist Ziffer 20 Abs. 3:

http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec…

Bei 20000 € angeblich aus den 50-er Jahren seh ich allerdings eher schwarz.

fakt ist, dass die summe in den letzten 20 jahren nicht angerührt wurden ist.sie hat brav auf dem spatbuch gelegen und das wars.ich denke schwierigkeiten wird es geben,wenn unterlagen fehlen und die nachgeholt werden müssen.
aber das ist das kleinste problem,mein opa ist eingatragen, dass er ein holocuast überlebender ist und anrecht auf entschädigungsgeld hat bzw hatte.

Ich kenne mich da leider nicht genau aus und möchte dir keinen ungenauen Rat geben.

Alles Gute

150,- gelten nicht, nur bei Hartz4, also Leistungen nach dem
SGB 2!
Freibetrag liegt bei 2600€, Rest dürfte zurückgefordert werden, Ausreden handelt es sich um Straftatbestand der Leistungserschleichung, bei „uns“ werden konsequent auch Strafanzeigen in solchen Fällen gestellt!

danke für die antwort.
ich war der meinung dass alle gelder wie z.b. Entschädigungsgelder,opfergelder,schmerzensgelder nicht angegriffen werden können.
das sind ja gelder weil meinem opa körperlich und seelich schmerzen in der gefangenschaft zugefügt haben.
was soll das gericht denn tun?einen 90 jährigen holocaust überlebenden verurteilen und seine leistungen einbehalten??? wir werden jetzt erstmal einen rechtsanwalt hinzuziehen.weil ich persönlich denke dass das sozialamt bei diesen geldern nichts tun kann.

hallo,

die 150€ pro lebensjahr gibt es als freibetrag nur beim ALG II, nicht in der sozialhilfe.

dort beträgt der freibetrag 2600€. bestimmte zweckgebundene vermögensbeträge können ebenfalls freigestellt sein (z. b. sterbeversicherung, da sonst eventuell im todesfall der sozialhilfeträger ja auch für die beerdigungskosten aufkommen muss).

was genau meinst du mit „das geld stammt aus zeiten der gefangenschaft“? kommt es aus einer staatlichen entschädigungsleistung o. ä.?

konsequenz für das nicht angegebene vermögen wird sein, dass dein opa - soweit das vermögen nicht doch irgendwie geschont werden kann - die bereits erhaltene sozialhilfe zurückzahlen muss.

gruß,
n.

das geld sind entschädigungsgelder für die ziet im kz wo unter anderen geschwister gestorben sind.deshlab bekam er damals das geld-
ein anwalt sagt dass das geld vom arbeitsamt oder sozialmat nicht angetastet werden darf.dazuu sucht er im mom vergleichbare urteile

in jedem fall nen rechtsanwalt einschalten… wenn der staat geld riecht, ist vorsicht geboten

Hallo, es ist tatsächlich so, dass Entschädigungszahlungen nicht angetastet werden dürfen!
Ich erhalte Rente nach dem Opferentschäd.Gesetz oft auch als OEG genannt und auch diese Renten dürfen nicht bei der Sozialhilfe als Vermögen oder Einkommen herangezogen werden.
Auch auf H4 darf weder Grundrente noch Ausgleichsrente angerechnet werden und das sind bei einem GdS von 50 eben 389 plus 226 also über 600 Euro/Monat die nicht angetastet werden dürfen.
Es sind Schädigungszahlungen.
Und ja, es kann da mal schnell um 20.000 Euro gehen,
denn man muss diese Renten oft erst einklagen/erkämpfen und dabei gehen Jahre ins Land…
Wenn dein Opa sich davon eine Wohnung gekauft hätte, dann dürfte die auch nicht als vorhandenes Vermögen gerechnet werden.
Es ist gut, dass du einen Anwalt genommen hast.
Leider haben nicht mal Anwälte Ahnung von diesem Thema, denn es kommt zu selten vor!

danke für dein hilfreiche mail.
genau das gleiche sagt mein anwalt jetzt auch.
allerdings lassen sich die ämter extrem ziet und wir können spätestens in 5 monaten mit einer antwort rechnen.naja was will man machen.hoffe nur das wir recht bekommen.

lg

Hi google mal nach 25.000 Euro Grundrente
nicht als Vermögen verwertet werden da findest du ein Gerichtsurteil.
Und erst vor ein paar Tagen gabs ein Urteil, wo
ein H4 Empfänger zwar Grundrente nicht eingerechnet bekam, aber die Ausgleichsrente und das ist eben falsch, es gibt im SGB eben klare Richtlinien.
Das einzige ist bei vorhandene Vermögen, da gibt es immer wieder Ärger, aber ich würde den Ganz zum Sozialgericht nicht scheuen, denn es gibt ja schon Urteile!