meiner Lebensgefährtin wurde am 16.07.´15 durch das Ordungsamt „kurzfristig“ der Hund entzogen,aufgrundd fehleder Sachkunde.(Wurde am 17.07.´15 gemacht)
Nun meine Frage(n):
Darf das Ordungsamt ohne Ankündigung den Hund entziehen?
Angeblich ssoll der Hund seit Januar ini Besitz sein, wurde aber erst März angeschaftt.Hund 9 Monate alt
Muss das Ordungsamt den Schriftverkehr belegen können, z.B.
Anmahnung des Hundeentzuges, Fristen, etc.
Zudem soll Sie die Beherbergungskosten des Tierheims incl. Anfahrt bezahlen.
Futter wurde mitgegeben( Hund hat eine Allergie).
Herrausgabe des Hundes erst zu „normalen“ Öffnngszeiten des Tierheimes
15:00-18:00 uhr , zulässig?
Bitte um schnelle Antworten da icich am Montag gerne mit zum Ordungsamt gehen würde und was in der Hand haben möchte.
da ich aufgrund des unsäglichen Algorhythmus bei der „Expertensuche“ auch ohne vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts ausgesucht wurde, kann ich nur allgemeine Anmerkungen machen:
In welchem Bundesland hat das stattgefunden ? Das wird Voraussetzung für eine sachgerechte Antwort sein, da die Ländergesetze unterschiedlich sind.
Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Hundehaltung bestimmter Rassen. Manche Ordnungsämter reagieren nun mal (idR vollkommen zu recht) außerordentlich allergisch, wenn jemand meint, sich darüber hinwegsetzen zu können und diesen Nachweis irgend wann mal nachholen zu können.
3.Vorsichtshalber würde ich die Hundehalterin vor einem großen Behördenauftritt noch mal intensiv befragen, ob da nicht doch mal irgendein Schreiben gekommen ist, das die Halterin vielleicht meinte, ignorieren zu können. Es ist halt recht peinlich, wenn man beim Behördentermin zuerst große Sprüche klopft und dann die Mitarbeiter die entsprechenden Erinnerungs- und/oder Mahnschreiben mit Zustellungsnachweis aus der Akte ziehen.
NRW, Bielstein(Wiehl)
Der Hund ist ein Jagdhundmischling, kein"Listenhund
(persönliche Meinung, überflüssig, da die Tiere nichts dafür können, Wir die „intelligenteste“ Lebensform machen Sie zu dem was sie sind!!
zu Halterin befragen,… Wurde intensiv betrieben, möchte ja nicht „doof“ da stehen
Besteht eine Selbstinformationspflicht bei Anschaffung eines Hundes??
Über das gundsätzliche Hinaus?
Allgemein bekannt ist ja: Anmeldung des Hundes(Steuer), Versicherung,
Vermutlich ist die Darstellung unvollständig, es gab ein behördliches Schreiben mit Fristsetzung zum Nachweis der Sachkunde und/oder die Halterin fiel schon einmal im Zusammenhang mit Hundehaltung auf oder der Hund wurde unangeleint angetroffen… Es gibt viele Möglichkeiten, aber ohne Vorwarnung und/oder ohne Anlass wird keine Behörde tätig. Irgendwas, einen Brief, ein Vorkommnis, muss es gegeben haben. Davon abgesehen kann ich mit den Anführungszeichen beim Wort kurzfristig nichts anfangen. Was genau hat man sich dahinter vorzustellen?
Natürlich gibt es eine einschlägige Verwaltungsvorschrift. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000541 . Der Vorschrift ist zu entnehmen, dass es ein Vorkommnis mit dem Zwang zu sofortiger Gefahrenabwehr oder ein (ignoriertes) Schreiben mit der Aufforderung zum Sachkundenachweis gegeben haben muss.
Zu"kurzfristig"
Das Ordnungsamt holte den Hund am 16.7.'15 nachmittags mit Mitarbeitern des zuständigen Tierheims in beisein einer Tierärztin ab.Abends absolvierte die Betroffene die Sachkunde ohne Fehler.
Vorlage der erforderlichen Urkunden
Sachkundenachweis
Versicherung
Tierausweis mit Chipnummer
erfolgte am 17.7.'15 morgens beim Ordungsamt
Aufgrund der kundenfreundlichen Öffnungszeiten des Tierheims 15:00-18:00
Besetzung des Büros ab12:00
Klingeln am Tor vergebens.
Konnte man den Hund erst 15:00 aus dieser Lage befreien.
Es gab vorher keine Auffälligkeiten…
z.B. Ohne Leine oder aggressives Verhalten
Behördliche Schreiben sind nicht angekommen.
Deshalb bin ich ja auch so stutzig wegen des gesamten Sachverhalts.
Mal zum Hund :
9Monate,Jagdhundmischling, sensibel, gehorsam(reagiert auf Handzeichen bei Sitz/Platz), leinenführig
mal zu den Öffnungszeiten des Tierheimes:
Dir scheint nicht bekannt zu sein, dass die meisten Heime (ich kenne zumindest keine anderen) ehrenamtlich betrieben werden?
d.h. bis auf die Leitung und die Bürokraft wird kein Mitarbeiter dort iwie bezahlt, sie machen das vielmehr neben ihrer normalen Berufstätigkeit.
Und ob die Bürokraft sich an die Tiere rantraut oder das darf…
Die persönliche Meinung ist in der Tat überflüssig. Die Opfer dieser Tiere können ja sicher auch nichts dafür. Ist also kein Argument. Davon abgesehen liegt es nahe, dass von großen schweren Hunden eine andere Gefahr ausgeht als von kleinen, die selbst jedes magersüchtige Model noch in der Handtasche mitschleifen kann.
Ansonsten kann ich auch nicht einfach irgendwo ein Haus ohne Baugenehmigung, möglichst noch außerhalb eines Bereichs, in dem überhaupt gebaut werden darf, bauen und dann hinterher irgendwelche Anträge nachreichen. Gleiches gilt für das Fahren mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr oder gleich das Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubnis. Bei Waffen nach dem WaffG ist es ebenso. Da kann man immer persönlich der Meinung sein, dass diese Regelungen doch Käse sind oder gerne auch der, dass doch das Haus, das Kraftfahrzeug oder die Waffe gar nix für kann.
Das nutzt im Zweifel wenig. Es gibt einfach Menschen, die keine Fehler eingestehen können. Da können zehn Leute in Raum beobachten, dass Bernd die Flasche runtergeschusselt hat. Es gibt Bernds, die es dann trotzdem fertigbringen zu sagen „Ich war´s nicht“. Solche Leute kennt bestimmt jeder.
Und selbst wenn sie den Brief ungeöffnet und meinetwegen auch aus Versehen in die Tonne gehauen hat, wird das keine Rolle spielen, wenn er ordnungsgemäß zugestellt worden ist.
Also vielleicht einfach unter der Kategorie Lehrgeld verbuchen.
Grüße
also nach der letzten änderung der bundesdeutschen hundehalterverordnung ist es völlig unerheblich um welche rasse es sich bei dem hund handelt! JEDER der einen hund halten möchte und nicht nachweisen kann in den letzten 10 jahren für mindestens 2 jahre einen hund gehalten zu haben ist verpflichtet eine entsprechende sachkundeprüfung (umgangssprachlich auch hundeführerschein) abzulegen. tätig werden ämter aber eigentlich nur dann wenn es entsprechende gründe gibt. nun gibt es zweierlei möglichkeiten wie das amt überhaupt darauf gekommen ist das die frau einen hund hält, der gesetzestreue bürger meldet sein tier bei der hundesteuer an oder jemand der etwas gegen die frau oder den hund hat zeigt sie an. im ersten fall hätte die behörde garantiert darauf hingewiesen das eine sachkundeprüfung vorgelegt werden muss und eine entsprechende frist gesetzt (in der regel 2 monate). im zweiten fall hat ein mitbürger unter umständen einfach irgendwas behauptet was die behörde zum sofortigen handeln bewegt hat. denn wenn eine behörde einen ensprechenden hinweis erhält das dort eine gefährdung vorliegt muss sie unverzüglich handeln und eben diese gefährdung auszuschließen. allerdings ist es in solchen fällen üblich das ein amtsveterinär dabei ist der eine gefahrenabschätzung vor nimmt und dann über ein weiteres vorgehen entscheidet. im falle eines lammfrommen hundes der nur ohne sachkundenachweis gehalten wird (vorrausgesetzt es wurde zu dem zeitpunkt erstmalig aktenkundig) sollte der hund eigentlich beim halter verbleiben dem dann die auflage zur erfüllung der sachkundeprüfung in einer bestimmten frist bekommt. eine sofortige wegnahme gibt es eigentlich nur wenn gesetzte auflagen und fristen nicht eingehalten wurden oder wirklich gefahr im verzuge ist weil das tier aggressivität zeigt, dann würde man den hund aber auch nicht so einfch wieder bekommen! von daher gehe ich sehr stark davon aus das es im vorfeld eine fristsetzung gab die ignoriert wurde und der hund deshalb weggenommen wurde.
kenne da die genaue gesetzeslage nicht aber im prinzip müsste es die schon geben wie bei eigentlich allem anderen auch. es gibt ja auch diesen berühmten alten satz „unwissenheit schützt vor strafe nicht!“ allein deswegen sollte man sich grunsätzlich immer so gut informieren wie es geht. ein vielleicht etwas blödes beispiel aber bevor du das erste mal in deinem leben ein eigenes auto holst machst du dich ja auch schlau was du da so alles brauchst. tust du das nicht oder hältst dich nicht an die vorgaben wirst du da auch früher oder später, meist kostenpflichtig, durch die polizei belehrt.
gegenfrage, was verstehst du unter „über das grundsätzliche hinaus“? das mit der sachkundeprüfung gehört mit zu dem grundsätzlichen! das mit der versicherung war z.b. bis zur gesetzesänderung und der einführung des sachkundenachweises rein freiwillig.