Ich habe zuhause einen großen Hund.
Ich brauche dafür aber einen 20/40 Schein und wollte fragen wann ich den machen muss?
Guten Tag ‚Wagners‘,
eingentlich solle der 20/40er-Schein gemacht werden, wenn du dir einen solchen Hund zulegst. Voraussetzung: du hast bisher - in den letzten 10 Jahren - noch keinen Hund besessen (ist also Ersthund).
Längst nicht in allen Bundesländern braucht man einen solchen Schein.
Ich selbst habe immer - mindestens 1 - 20/40er-Hunde gehabt und war jedoch nie in der Verlegenheit, einen solchen Schein zu besitzen
Da du wohl in einem der wenigen Länder wohnst, in dem ein solcher Schein verlangt wird, habe ich dir mal einige Informationen zusammengestellt, die hilfreich für dich sein sollten.
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Sachkundeprüfung für Hunde gemäß § 11 Abs.1 LHundG NRW(20/40er Hunde)
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkundenachweis_(Hunde) -
Lt. Tierarzt:
Einen Sachkundenachweis - braucht JEDER Hund (bzw. der Halter) in NRW, der schwerer als 20kg ist/größer als 40cm ist.
Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen:
-wer Besitzer eines offz. Jagdscheins ist
-wer länger als 3 Jahre lang einen „großen“ Hund besessen hat (muss aber wohl in den letzten 10 Jahren sein)
-wer irgendwie anders bescheinigen oder beweisen kann, dass er in der lage ist einen „20/40er“ Hund zu halten
Ach ja, natürlich hat er mir noch verraten, dass man den Nachweis bei annerkannten „Prüfern“ (Hundeschule etc…) machen kann und natürlich beim Tierarzt, das würde dann „nur“ 25 euro kosten.
Er hat mir nochmal extra gesagt, dass diesen Nachweis jeder Halter eines solchen „normalen, großen“ Hundes haben sollte.
[Quelle: 13-03-2006, Hallifaxi, Forum-Haustiere.de]
Schliesslich wäre die einfachste Antwort auf deine Frage ein Anruf bei (d)einem Ordnungsamt in deinem Bundesland. Du brauchst ja nicht in deiner eigenen Stadt nachfragen, sondern bei jedem anderen in deinem Bundesland und deinen richtigen namen musst du auch nicht nennen. Sage einfach, du/ein Bekannter wohnt bisher in einem Bundesland, in dem der Schein nicht notwendig ist, aber du/er würde in einigen Wochen/Monaten umziehen und wolltest dich daher schonmal vorher sachkundig machen
Da wo der Schein Pflicht ist kommst du allerdings eh nicht darum herum.
Es geht ja eigentlich darum, nachzuweisen, dass jemand die notwendige Sachkunde hat, mit einem solchen Hund umzugehen.
Sachkunde sollte aber eigentlich jeder Hundebesitzer haben!, nicht für irgend eine Behörde, sondern einfach im eigenen Interesse und im Interesse des Hundes
Ich hoffe, meine Antwort ist für dich hilfreich.
Dir und deinem Vierbeiner noch einen schönen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Hallo, die Bestimmungen sind,je nach Bundesland leider,verschieden. Sie können die jeweiligen Bestimmungen im Ordnungsamt erfragen(meist auch online). Machen können Sie die Sachkundeprüfung auch über den örtlichen Tierschutzverein.