§ 20 Abs. 2 EStG

Hallo ihr lieben ich bräuchte etwas „Vokabelhilfe“ zum Steuerfachchinesisch. :smile:

in der Anlage KAP steht bei Zeile 8: „… i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG“

Könnte mir jemand erklären, was GENAU gemeint ist im Paragrafen mit den Wörtern:

Absatz:?
Satz: ?? Ist das diese winzige hochgestellte 1, die nben der (2) steht?
Nr.:?

Hoffe ihr könnt mir das sagen, dann kann ich mir das im Gesetz durchlesen… und weiß auch wo genau ich lesen muss.

Damit ihr den Paragrafen leicht findet und euch das anschauen könnt:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Grüße

Der Absatz ist im Gesetz in Klammern dargestellt.
Die Sätze sind mit hochgestellten Zahlen nummeriert.

§ 20 (2)S. 1 Nr. 1 sind also:

"Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch

der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1; "

Gruß!

Danke für die gute Antwort!

Ich dachte mir auch schon, dass es so ist. Was mich allerdings etwas verwirrt (hat) ist, der Satz 2 (also die hochgestellte 2) vor dem Wort „Anteile“ in Nr. 1. Da war ich mir dann nicht sicher ob dann die Nummer 1 bis zum Ende gilt, oder ob dann gesagt würde: „Satz 1 ist zuende, also aufhören mit dem lesen“…

Grüße!