20 Bewerbungen ein MUSS?

Hallo,ich hoffe ihr könnt helfen.
Die Person war noch nie arbeitslos und kennt sich nicht aus mit den ganzen Gesetzen.Nach 11 Jahren hat sie gekündigt,weil sie berufsbedingt durch den Mann in ein anderes Bundesland gezogen ist.Soweit so gut…
Arbeitslosengeld erhält sie,aber sie soll 20 Bewerbungen in 2 Monaten schreiben.Eigentlich nicht viel,dachte sie,aber dort wo sie wohnt,ist ein Kaff.Kaum freie Stellen und wenn,dann nur Stellen in Berufen,die sie nicht gelernt hat und für die sie niemals die Qualifikation hat.Nun hat sie schon aus lauter Verzweiflung Firmen aus dem Branchenbuch angeschrieben,von denen sie meint,dort könnte sie mit ihren Fähigkeiten gebraucht werden.Aber was passiert,wenn sie die 20 Bewerbungen,die vom Amt verlangt werden,nicht schafft?Ist es dem Amt egal,wo man sich bewirbt,hauptsache die Bewerbungsanzahl stimmt?Oder kann sie eine Sperre bekommen,wenn sie weniger als 20 Bewerbungen hat?
Bitte helft ihr in dem Gesetzesdschungel zurecht zu kommen…
DANKE

Auch hallo.

Hallo,ich hoffe ihr könnt helfen.

Also wenn man die 20 Bewerbungen in 2 Monaten nicht schafft, könnte eine Kürzung bim Bezug von Leistungen die Folge sein. Aber…wenn man keine Ahnung hat
Und was die Stellensuche angeht, könnte das hier weiterhelfen: http://kla5.de/links_arbeit.shtml (u.a. icjobs.de)

HTH
mfg M.L.

Oh…danke,dann weiss ich erstmal Bescheid.Also Jobbörsen hab ich durch…ich schaue auch bei meinestadt.de und Tageszeitung etc…
In den Jobbörsen ist mir aufgefallen,dass da teilweise Jobs angeboten werdem,die ich nicht mal aussprechen kann.Und wenn man auf regional Suche geht,einem trotzdem Deutschlandweit Jobs angeboten werden.
Naja,ich lass mich nicht unterkriegen und schreib schön weiter.

lg Tanja

PS Bei nur 17 Bewerbungen werden die Leute vom Amt bestimmt nicht so drastisch sein?!

Können sie meines Erachtens nicht,denn soviel ich weiß,ist die Zahl der Bewerbungen eine rein willkürliche Angabe.Im Gesetz ist nur von Mitwirkung die Rede.Wieviele Bewerbungen jemand abgeben soll,liegt im Ermessen des Vermittlers.

Marco

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Hallo Marco
Ich danke Dir.
Die Person wird also erstmal mit den 17 Bewerbungen zum Amt gehen.
Noch eine klaine Frage,falls die Person noch keine Antwort auf die Bewerbungen bekommen hat,reicht dann eine selbst geschriebene Liste,wo die Person sich überall beworben hat?
Denn sie hat erst auf die Hälfte der Bewerbungen Antwort erhalten.

lg Tanja

Ja,das reicht.Hat´s jedenfalls bei mir bisher.Bei den Firmen,wo man keine Antwort gekriegt hat,kann man das einfach jeweils dazuschreiben. Wird in aller Regel eh nicht überprüft,gecheckt werden lediglich die Bewerbungen, deren Angebote man vom Amt geschickt bekam.

Marco

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Hallo Tanja,

die Bewerbungen bekommen hat,reicht dann eine selbst
geschriebene Liste,wo die Person sich überall beworben hat?

also ich würde in Deinem (?) Fall auf jeden Fall eine Excel-Liste basteln, die etwa so aussieht:

Firma | Anzeige vom | Anruf am | Ansprechpartner | Bewerbung hingeschickt am | Eingangsbestätigung am | tel. nachgehakt am/bei| Vorstellungsgespräch am | Absage am | sonstiges

So ein Ding hat zwei Vorteile:

  1. Du verlierst nicht so leicht die Übersicht und kannst in sinnvollen Zeitintervallen nach dem aktuellen Stand der Bewerbung fragen
  2. Du hast eine beeindruckende Liste, die Du Deinem Arbeitsamt-Betreuuer zeigen kannst

Achja, in Deinem Ausgangsposting schriebst Du ja, dass Du nicht so recht viele Ideen hast, bei welchen Firmen Du Dich bewerben sollst. Das kannst Du ja bei Deinem Berater mal ansprechen, vielleicht hat er eine Liste bzw. irgendwelche Adressen aus Eurem Umkreis für Dich.

*wink*

Petzi

Hallo,

reicht dann eine selbst
geschriebene Liste,wo die Person sich überall beworben hat?

Das müsste einem eigentlich der Sachbearbeiter gesagt haben. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung existiert auch da mal reinschauen.
Manche AA wollen „nur“ eine Liste und andere wollen die Bewerbungsanschreiben. Das können die AA handhaben, wie sie das für richtig halten.

MfG

Hallo!
Ich schliese mich dem Artikel von Marco an, bei mir hat bis jetzt auch eine Liste mit Angeschriebenen Adressen gereicht. Bei Firmen, die noch nicht/nicht geantwortet haben, hab ich dies nur dazu Geschrieben.
Allerdings habe ich nur 10 Bewerbungen gehabt. 20 finde ich etwas Heftig! Gerade wenn nicht viele Firmen in der Umgebung sind.

Gruß
HIGHTOWER

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Servus Tanja,

hierzu eine Anmerkung:

Die Person wird also erstmal mit den 17 Bewerbungen zum Amt
gehen.

Was in der Diskussion ein bissel untergegangen ist:

Am Anfang stand „sie soll“. Wenn es sich hierbei um eine Zielvereinbarung handelt, die durch den Arbeitsuchenden bestätigt worden ist (son Zettel zum Unterschreiben am Ende des Gesprächs), dann ist diese Vereinbarung nicht ungefähr einzuhalten, sondern so, wie sie dasteht.

Genau so, wie wenn auf Arbeit mit dem Jefe etwas „vereinbart“ wird.

Schöne Grüße

MM

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Hallo MM
Also unterschrieben hat die Person nichts.Sie hat nur eine Kopie bekommen von dem,was der Berater in seinen PC eingegeben hat.

lg Tanja

Hallo
Ich danke euch allen für die Antworten!!
Also eine Excelliste hat die Person schon geschrieben.Da sind alle Firmen aufgelistet,die eine Bewerbung bekommen haben.
Nun ist aber noch etwas dazwischen gekommen.Die Person hat die Firmenadressen aus dem Onlinebranchenbuch Klicktel.Da sie erst seit Juli in NS wohnt,kennt sie sich nicht so aus in dem Dorf.Nun kamen 4 Bewerbungen zurück mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ bzw „diese Firma existiert nicht mehr“.Natürlich bescheuert*sorry* wenn es in diesem Branchenbuch nicht gerade aktuell zu geht.
Ich gehe Recht in der Annahme,das der Person die 4 Bewerbungen nicht angerechnet werden,oder?
Vielen Dank
die Ahnungslose

Dorf.Nun kamen 4 Bewerbungen zurück mit dem Vermerk „unbekannt
verzogen“ bzw „diese Firma existiert nicht mehr“.Natürlich
bescheuert*sorry* wenn es in diesem Branchenbuch nicht gerade
aktuell zu geht.
Ich gehe Recht in der Annahme,das der Person die 4 Bewerbungen
nicht angerechnet werden,oder?
Vielen Dank
die Ahnungslose

Vielleicht sicherheitshalber Kopien/Ausdrucke der entsprechenden Seite,wo die Firmen noch aufgelistet waren,beilegen. Ist ja nicht ihre Schuld,wenns die Firma nicht mehr gibt.

Marco

Oki…danke,dann weiss die Person jetzt Bescheid :wink:
man lernt nie aus…

lg Tanja