20 Bewerbungen laut EV trotz 100% Sanktion

Hallo zusammen.

Ich bin Bezieher von ALG2 und habe leider eine 100% Sanktion,wegen rausschmiß aus einem Projekt wegen wiederholten 5 minuten zu spät kommen.
Es werden keine Unterkunftskosten und Versicherungsgebühren mehr bezahlt.

Laut meiner Eingliederungsvereinbarung soll ich monatlich 10 schriftliche und 10 persönliche Bewerbungen vorlegen.
Dieses habe ich seid der Leistungssperre nicht mehr getan.

Nun droht mir meine Fachberaterinn eine weitere Leistungssperre an obwohl ich schon 100% gesperrt bin.

Meine fragen lauten: Muss ich mich während einer 100% Sanktion an die Eingliederungsvereinbarung halten,bzw ist diese noch gültig?

Darf mich meine Fachberaterinn während einer 100% Sanktion wieder sanktionieren bzw kann sie die Leistungssperre einfach verlängern bzw.
mir nach ablauf der ersten Sanktion einfach wieder eine Sanktionieren aufdrücken wenn ich während der Sanktion keine Bewerbungsbemühungen vorlege?

Ich bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße Rasta87

Hallo rasta87,

und ich dachte, mich wollen die vom HiobCenter ‚ficken‘, aber bei dir ham sie ja nix ausgelassen. Ich habe dir hier mal nen Link reinkopiert, wo du dich informieren kannst:

http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/wer_nicht_spu…

Ich würde an deiner Stelle sofort Klage beim Sozialgericht einreichen. Erstens stehen 20 Bewerbungen in keinem Verhältnis zur den 4 Stück, die du bezahlt kriegst. Leider gibts diesbezüglich nur Richtlinien, die da lauten, der Fall-Manager soll sich an den 52 Bewerbungen, die im Jahr bezahlt werden, orientieren.

Rein rechtlich hast du dich verpflichtet, soundsoviele Bewerbungen monatl. zu schreiben. Für mich sind diese Wiedereingliederungsvereinbarungen Erpressung! Nun bist du zu 100% gekürzt. Woher also das Geld nehmen? Das würde ich auch noch irgendwie in der Klage unterbringen, also daß du ja sehr gerne Bewerbungen schreiben möchtest, um so schnell wie möglich wieder in Lohn und Brot zu kommen, leider, leider aber durch die Sanktionen kein dafür Geld hast. Apropos haben: Du hast in deiner Situation Anspruch auf Lebensmittelgutscheine.

Wenn du Hilfe beim Verfassen brauchst, ich habe x-Mal Klage beim Sozialgericht eingereicht. Einmal auch wegen 20 Bewerbungen, die sie von mir hätten haben wollen. Kanner vergessen, habe ich ihm gesagt, da ist der Typ vom Aamt richtig auffallend geworden. Und dann warens nur noch Stücker 5, die ich schreiben mußte.

So ist das mit dem HiobCenter.

LG

Martin

Ja- die EV gilt trotz 100% Sanktion und verstößt man gegen diese EV können weitere Sanktionen folgen
Das heißt die Eigenbemühungen müssen erbracht werden.
Bei 100% Sanktion ist noch lange nicht Schluss denn 100% bedeutet lediglich volle Regelleistung, d.h. werden auch Kosten der Unterkunft erbracht können auch diese durch Sanktionen gekürzt werden.
Und da es sich bei Bewerbungsbemühungen um eine Forderung aus der EV handelt - wird ein Verstoß dagegen mit mind. weiteren 30% geahndet.

Ein Tipp : Schön weiter Bewerbungsbemühungen vorlegen
bevors ganz böse wird

Gruß
I.R.

Hallo Martin.

Erstmal danke für deine schnelle Antwort und den Link.

Die aktuelle Sanktion anfechten kann ich vergessen, da ich selbstverschuldet aus dem Projekt Jugend in Arbeit plus geflogen bin :frowning: naja,5 minuten zu spät,aber leider rechtlich keine Chance…es war auch nicht meine erste Pflichtverletzung daher die 100% Sanktion.

Die Lebensmittelgutscheine habe ich jetzt schon 2mal beantragt genau wie die Direktzahlung des Unterkunftkostenanteils an meinen Vermieter,diese Anträge werden von meiner Fachberaterinn gekonnt ignoriert!Genau wie mein begründeter Antrag auf Zahlung für die Ersteinrichtung die jedem Hartz4 bezieher einmal im Leben zusteht!In diesen Fällen werde ich am Montag einen Rechtsanwalt aufsuchen der meiner Fachberaterinn dann erstmal einen „netten“ Brief schreiben wird.

Was ich noch dringend Wissen muss ist ob die Verpflichtungen der Eingliederungsvereinbarung in einer 100% Prozent Sanktion noch geltend sind(wenn auch gar nicht möglich wie du schon sagst,wie soll ich Bewerbungen rausschicken bzw. anfertigen ohne Geld)aber meistens sieht das rechtliche anders aus als das Reell mögliche,zu den Bewerbungen muss ich noch sagen das 10 auch persönlich gelten und 10 Schriftlich gefordert werden.

Wer weiß wie das rechtlich aussieht?Ich will mich am Montag bei dem Anwalt nicht blamieren vor allem deswegen weil sozial Anwälte nicht immer auf der Seite von demjenigen stehen der eine 100% Sanktion hat…

Hoffe auf schnelle Hilfe.
Liebe Grüße Rasta87

Hallo Amazone81.

verrätst du mir auch wie ich 10 schriftliche Bewerbungen anfertigen soll mit 0 euro ???Die Spinnen doch die Deutschen!

LG Rasta87

hallo rasta87,

da hat es dich ja ganz schön übel erwischt. hast die mal gefragt, woher du das geld für bewerbungen schreiben und abschicken nehmen sollst ?

aber nichts desto trotz: die sind im „recht“ (zumindest nach ihren kindischen hartzIV-regeln) und du kannst nichts machen. wenn der ganze mist schon so weit eskaliert ist, wirst du es schwer haben, da jemals wieder ruhe rein zu kriegen. die werden sagen: „der will ja gar nicht“ und deshalb kriegt er auch nichts mehr. dann bist du ganz unten durch.

die können sich verpflichten, dich zu bewerben - ob du leistungen beziehst oder nicht. wenn du dich auf die hinterbeine stellst oder sonstwas machst - denen ist das völlig egal. die machen die regeln und da kannst du nichts gegen machen. auch wenn dir diese antwort nicht gefällt, aber es ist nun mal so.

trotzdem, schönen gruß und frohe ostern,
hansemann

Hallo!

So genau kenn ich mich in diesem Bereich leidr nicht aus.
Allerdings wenn sie diese Vereinbarung mit dem Jobcenter getroffen haben, sollten sie sich auch daran halten, um evtl. weiteren Saktionen vorzubeugen.
Ich hoffe jemand anderes kann ihnen detailierter weiterhelfen.
Viel Glück

Ich werde die persönlichen Bewerbungen am Samstag einholen indem ich durch die Stadt laufe und einfach in jeden Laden gehe und nach Arbeit frage,was dabei rauskommt weiß ich jetzt schon aber dann habe ich das auf dem Papier…Damit maschier ich dann am Montag Morgen einfach zu meiner Fachberaterinn und werde Sie beknien die Lebensmittelgutscheine auszustellen und wenigstens den Unterkunftskostenanteil an den Vermieter für April und Mai zu überweisen!Ich denke wenn ich persönlich hingehe und ihr klar mache das ich kein Geld habe um schriftliche Bewerbungen zu schreiben wird Sie weich und ändert ihre Einstellung zu meinem Fall(Denn Sie hat die Macht die Sperre zu verkürzen,aufzuheben…etc.Und dann hoffe ich das Sie von einer weiteren Sanktion absieht wenn ich wieder mitarbeite…Auf Deutsch heißt das ich muss um meine Leistungen betteln!Was ein Menschenverachtendes System!Ich wünsche ihr die Arbeitslosigkeit damit sie mal merkt das nicht jeder es so einfach hat wie Sie …

Hallo Rasta87,

dies ist eine ziemlich komplizierte Sache, die an eine Rechtsberatung heranreicht. Daher möchte ich Dich bitten, in diesem speziellen Fall ein Arbeitslosenzentrum oder andere Institution aufzusuchen. Diese haben auch Anwälte für Sozialrecht, die Dich begleiten können. Adressen in Deinem Ort findest Du übers Internet.

Dennoch eine kurze Einschätzung von mir:

Kürzungen um 10%, 30% oder auch 100% sind leider immer noch möglich und auch gängige Praxis (um Geld einzusparen). Jedoch darf eine Kürzung nur nach ausdrücklicher vorheriger Rechtsfolgenbelehrung vorgenommen werden.
Grundsätzlich musst Du zu jeder Zeit bereit sein, Dich um Arbeit zu bemühen; auch während der Zeit der Sanktionen. Eine 100% Sanktion kann auch zurückgenommen werden, wenn Du Dich bereiterklärst zukünftig alles zu tun, um in Arbeit zu kommen.
Die geforderten 20 Bewerbungen pro Monat sind dafür doch wohl kein Problem:

  1. Gelbe Seiten Deines Wohnortes nehmen und bei A anfangen; Ausführliches Telefonprotokoll führen und dem Amt diese Liste vorlegen.
  2. Mit Bewerbungsunterlagen in das nächste Gewerbegebiet fahren und sich jede Initiativbewerbung quittieren lassen. Hierfür am Besten vorbereitete Bestätigungen mitnehmen, die dann nur noch unterschrieben werden müssen (mit Firmenstempel).
  3. Solltest Du hierbei auf Stellen stoßen, die Du wirklich haben möchtest, würde ich mir überlegen, ob Du Dir das quittieren läßt. In der Regel hörst Du nämlich nichts mehr von denen, da sie denken, dass Du Dich nur wegen der Unterschrift bewirbst.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG
Franz57

Leider ist es so, dass man sich trotz Sanktion weiterhin an seine Mitwirkungspflichten halten muss. Ich wundere mich aber, dass die Zuspätkommerei so fatal bestraft wird. Allerdings: Pünktlichkeit ist eine Pflicht im Arbeitsleben.

Was die 100% Sanktion angeht: Widerspruch einlegen und zur Not beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einreichen.

Die müssen dich weiterhin krankenversichern, weil du prinzipiell leistungsberechtigt bist: Also, lass keine Zeit verstreichen und lege Widerspruch ein. Ansonsten meld dich mal bei mir: [email protected]

hallo
wenn in deiner eingliederung die 20 bewerbungen festgehalten sind dann sind diese 20 bewerbungen verbindlich unabhängig ob du ne sperre hast oder nicht.

20 bewerbungen sind doch machbar.

wiederholt 5 minuten zu spät

5 minuten zu spät sind 5 minuten zu spät.

trotz einer 100% sperre hast du ansprüche wie miete und lebensmittetgutscheine.

und wenn die behörde in der eingliederungsvereinbarung das eine oder andere festhält dann komme dieser doch einfach nach.

Hi Rasta87,

die Antwort heißt: Ja.

Obwohl Du derzeit kein Geld bekommst bist Du (theoretisch) im Leistungsbezug und musst Dich an die Vereinbarungen in der Eingliederungsvereinbarung halten. Das hat mit dem Auszahlungsbetrag nichts zu tun.
Allerdings kann Deine Arbeitsvermittlerin die Sanktion nicht einfach verlängern. Sie schickt Dir eine Anhörung nach §24 SGB X, auf die hin kannst Du dich äußern, warum Du dich nicht beworben hast. Als wichtige Gründe werden üblicherweise Krankheit etc. gewertet. Nicht gewusst gilt nicht. Dann wird geprüft, ob ein wichtiger Grund vorliegt, falls nicht, wird die Leistung erneut um 30% gesenkt. Wenn du derzeit um 100% abgesenkt bist, musst Du zu Hause mindestens vier Sanktionsbescheide liegen haben.
Mein Tipp: Leg’ einfach Nachweise für die Bewerbungen vor (Stempel von Firmen können nicht verlangt werden).
R.

Hallo Rasta87,

wenn du Montag nen Termin beim Anwalt hast, könnte das ganz schön teuer werden. Handwerker nehmen zumindest 100% Feiertagszuschlag, wenn sie Ostermontag arbeiten müssen.

Ich habe jedenfalls mal nen Schreiben ans Sozialgericht wegen der 20 Bewerbungen herausgekramt. Müßte noch nen bißchen auf deine Situation angepaßt werden. Denn hier ist eine Einzelfallentscheidung des Sozialgerichts nötig, woran sich Frau Staatsdiener zu halten hat. Das ist die Sprache, die die Mitarbeiter vom HiobCenter verstehen!

Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Martin Schmidt, geb. am xxxxxx in Berlin, wohnhaft im xxxxxxxxxxx in xxxxxx Berlin, beantrage, die Hartz IV-Behörde, hier vertreten durch das Arbeitsamt Südwest, Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin, zu verurteilen, die anstehende Wiedereingliederungsvereinbarung zurückzunehmen, da diese unangemessen im Sinne der Hartz IV-Statuten ist.
Begründung: Als ich mich am Donnerstag, dem 2. August, bei meinem neuen Fall-Manager, Herrn xxxxxxx, vorstellte, kam er natürlich auf die o.g. Anordnung zu sprechen. Völlig uneinsichtig erklärte er mir, daß er meine Eigenbemühungen suzessive auf 20 Stück pro Monat zu steigern beabsichtige. Auf meine Weigerung hin wurde er regelrecht ausfallend, ging zu persönlichen Be-leidigungen über, stigmatisierte mich als Sozialschmarotzer, der in einer Wohnung lebe, die sogar 40 Euro teurer als die seinige wäre. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, daß bereits bei vier Schreiben im Monat ein nicht unbeträchtlicher Anteil reine Alibibewerbungen sind, damit ich keine Sanktionen bekomme. So bewerbe ich mich z.B. bei allen möglichen Behörden als Hausmeister, obwohl ich ganz genau weiß, daß die in den nächsten 10 Jahren kein neues Personal einstellen. Ist ihm egal. Hauptsache, ich erfülle meine Quote.

Erläuterung: Ich gehöre nicht zu den gering Qualifizierten, bin Meister im Gas-Wasser-Bereich, habe sogar Abitur, weshalb ich mich jetzt als Bürogehilfe bewerben soll. Die letzten ‚Berater’ wollten mich gar zum Altenpfleger umschulen lassen, was in meinem Alter – laut Arbeitsamt – theoretisch gar nicht möglich ist, da ich mit meinen knapp 40 Jahren zu alt bin. Nun habe ich mehrere Bandscheibenvorfälle hinter mir, die ein Arbeiten in meinem erlernten Beruf unmöglich machen, weshalb ich mich bisher als Dozent und Ausbilder bewerben sollte. Da kommen Werkstätten von Berufsschulen, Handwerksinnungen oder kommunalen Trägern in Frage, bei denen ich mich deutschlandweit beworben habe. Alles in Allem ein recht übersichtlicher Rahmen. Nicht einmal als Fachverkäufer in einem der zahlreichen Baumärkte ist etwas zu finden, weil ich keine kaufmännische Ausbildung besitze. Und da – so frage ich das hohe Gericht – soll ich 20 Bewerbungen im Monat schreiben? Abgesehen davon, weiß ich gar nicht, woher ich das Geld für so viele Briefe hernehmen soll. Hartz IV ist Armut per Gesetz. Bitte ändern Sie das.

Falsche Fragestellung:

Deine Frage muss lauten:

Was kann ich tun, damit ich möglichst schnell wieder Geld kriege?

Die Antwort wäre dann:

Frag Deine FB und mach, was sie sagt!
Bewirb Dich um Arbeit, nicht bloß 10 Bewerbungen, sondern mindestens 100 !!!
Lass Dir von Profis helfen, such Dir ein Bewerbungsbüro, bitte Deine FB um einen Gutschein oder andere Hilfen!
Nimm jedes Arbeitsangebot wahr! Tue Dein Bestes!

Falls nicht möglich - warum nicht?

Krankheit? Dann zum Arzt!
Keinen Bock? Dann tschüss Solidargemeinschaft!

Und - ja, natürlich musst Du Dich an die Eingliederungsvereibarung halten, wieso auch nicht? Unabhängig von Sanktionen. Das gebietet der gesunde Menschenverstand!

Mein Rat:

Gehe hin zu Deiner SB. Leiste Abbitte. KOnzentriere Dich voll und ganz darauf, das zu erfüllen, was von Dir verlangt wird.
Versuche folgende Eingenschaften immer und überall zu erfüllen:

  • Freundlich, höflich, pünktlich, zuverlässig, engagiert, positiv eingestellt, ehrlich, bescheiden, dankbar.

Wenn Du das ernsthaft versuchst, geht es schnell bergauf.
Solange Du aber fragst, „was muss ich“ mit dem Hintergedanken „wieviel muss ich mindestens leisten, um an die Kohle zu kommen?“ wird es bergab gehen und Du wirst ggf. auf der Straße enden.

Das ist meine Erfahrung.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Anfrage kann ich leider nicht eindeutig beantworten, da ich kein Arbeitsvermittler bin, sondern in der Leistungsabteilung beschäftigt bin (siehe Visitenkarte).

Auch wenn Sie zu 100% sanktioniert sind, wozu ja schon einiges an Tun Ihrerseits gehört, gilt nach wie vor die mit Ihnen abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung. Von der Vereinbarung, reduzierte oder keine Bewerbungen zu schreiben, kann nur der zuständige Arbeitsvermittler entscheiden. Selbstverständlich kann eine neue Sanktion ausgesprochen werden, unabhängig davon, ob und hoch Sie jetzt bereits sanktioniert sind.

Bevor der zuständige Arbeitsvermittler eine erneute SAnktion ausspricht, werden Sie dazu angehört und sollten auch die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern, unbedingt wahrnehmen. Das ist wichtig, wenn Sie später gegen die Sanktion in Widerspruch gehen sollten. Das Recht steht Ihnen zu.
Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall der Träger um Stellungnahme bezüglich Ihrer Anwesenheit befragt wird und die Stellungnahme des Trägers in einem möglichen Widerspruchsverfahren herangezogen wird, um u.a. zu klären, ob Sie tatsächlich nur wegen fünf Minuten Verspätung gekündigt wurden.

Ich hoffe, ich konnte erst mal weiterhelfen.

Hallöchen, ich frage mich, wieso Du es hast soweit kommen lassen? Derartige Sanktionen sind mir fremd. Wieso suchst Du nicht das Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in? Missverständnisse kann es immer geben und dort sitzten auch „nur“ Menschen. Ich mache meistens alles schriftlich, dann hat man bei Klärung etwas in der Hand.
Good luck

ja, mich kotzt es ja auch an, ich bin selber arbeitslos. was willste machen ? bin ü50 und keine sau gibt mir mehr einen job. das sind die neuen gutsherren da in ihrem schloss … ähhh jobcenter … und wir sind der pöbel - so siehts aus, aber kannst nichts gegen machen.

viel glück !!!

Hallo,

Sanktionieren darf man nur den Regelsatz. Es sei denn, Du meldest dich beim Amt gar nicht mehr. Spätestens ab der Meldung muss die Miete wieder überweisen werden.

Und natürlich musst Du weiter nach Arbeit suchen. Die Sanktion ist ja eine Strafe für eine Verfehlung in der Vergangenheit. Unterlässt Du alle anderen Vereinbarungen auch, so kommen neue Strafen hinzu.

LG vom Hans