Hallo Rasta87,
wenn du Montag nen Termin beim Anwalt hast, könnte das ganz schön teuer werden. Handwerker nehmen zumindest 100% Feiertagszuschlag, wenn sie Ostermontag arbeiten müssen.
Ich habe jedenfalls mal nen Schreiben ans Sozialgericht wegen der 20 Bewerbungen herausgekramt. Müßte noch nen bißchen auf deine Situation angepaßt werden. Denn hier ist eine Einzelfallentscheidung des Sozialgerichts nötig, woran sich Frau Staatsdiener zu halten hat. Das ist die Sprache, die die Mitarbeiter vom HiobCenter verstehen!
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Martin Schmidt, geb. am xxxxxx in Berlin, wohnhaft im xxxxxxxxxxx in xxxxxx Berlin, beantrage, die Hartz IV-Behörde, hier vertreten durch das Arbeitsamt Südwest, Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin, zu verurteilen, die anstehende Wiedereingliederungsvereinbarung zurückzunehmen, da diese unangemessen im Sinne der Hartz IV-Statuten ist.
Begründung: Als ich mich am Donnerstag, dem 2. August, bei meinem neuen Fall-Manager, Herrn xxxxxxx, vorstellte, kam er natürlich auf die o.g. Anordnung zu sprechen. Völlig uneinsichtig erklärte er mir, daß er meine Eigenbemühungen suzessive auf 20 Stück pro Monat zu steigern beabsichtige. Auf meine Weigerung hin wurde er regelrecht ausfallend, ging zu persönlichen Be-leidigungen über, stigmatisierte mich als Sozialschmarotzer, der in einer Wohnung lebe, die sogar 40 Euro teurer als die seinige wäre. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, daß bereits bei vier Schreiben im Monat ein nicht unbeträchtlicher Anteil reine Alibibewerbungen sind, damit ich keine Sanktionen bekomme. So bewerbe ich mich z.B. bei allen möglichen Behörden als Hausmeister, obwohl ich ganz genau weiß, daß die in den nächsten 10 Jahren kein neues Personal einstellen. Ist ihm egal. Hauptsache, ich erfülle meine Quote.
Erläuterung: Ich gehöre nicht zu den gering Qualifizierten, bin Meister im Gas-Wasser-Bereich, habe sogar Abitur, weshalb ich mich jetzt als Bürogehilfe bewerben soll. Die letzten ‚Berater’ wollten mich gar zum Altenpfleger umschulen lassen, was in meinem Alter – laut Arbeitsamt – theoretisch gar nicht möglich ist, da ich mit meinen knapp 40 Jahren zu alt bin. Nun habe ich mehrere Bandscheibenvorfälle hinter mir, die ein Arbeiten in meinem erlernten Beruf unmöglich machen, weshalb ich mich bisher als Dozent und Ausbilder bewerben sollte. Da kommen Werkstätten von Berufsschulen, Handwerksinnungen oder kommunalen Trägern in Frage, bei denen ich mich deutschlandweit beworben habe. Alles in Allem ein recht übersichtlicher Rahmen. Nicht einmal als Fachverkäufer in einem der zahlreichen Baumärkte ist etwas zu finden, weil ich keine kaufmännische Ausbildung besitze. Und da – so frage ich das hohe Gericht – soll ich 20 Bewerbungen im Monat schreiben? Abgesehen davon, weiß ich gar nicht, woher ich das Geld für so viele Briefe hernehmen soll. Hartz IV ist Armut per Gesetz. Bitte ändern Sie das.